BERLIN (kobinet)
Im Jahr 2024 gab es eine wichtige Entscheidung.
Das war 80 Jahre nach dem Ende vom 2. Welt-Krieg.
Deutschland hat Opfer von Morden anerkannt.
Diese Menschen wurden von den Nazis getötet.
Die Nazis nannten das Euthanasie.
Das bedeutet: Einem Menschen beim Sterben helfen.
Die Nazis haben das als Ausrede benutzt.
Sie haben damit Menschen mit Behinderung ermordet.
Manche Menschen wurden auch zwangs-sterilisiert.
Das bedeutet: Jemand wird gegen seinen Willen unfruchtbar gemacht.
Die Person kann dann keine Kinder mehr bekommen.
Das wurde gegen ihren Willen gemacht.
Die Lebens-Hilfe hat dafür lange gekämpft.
Sie wollte: Diese Menschen sollen anerkannt werden.
Jetzt sind sie anerkannt als Opfer der Nazis.
Ulla Schmidt ist die Chef-in von der Lebens-Hilfe.
Sie war früher auch Bundes-Ministerin.
Das ist eine wichtige Chefin in Deutschland.
Sie leitet ein bestimmtes Amt in der Regierung.
Sie sagt am 27. Januar:
Der Bundes-Tag hat das beschlossen.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Aber das reicht noch nicht.
Es muss auch ein Gesetz geben.
Ulla Schmidt sagt:
Wir freuen uns über den Erfolg.
Menschen mit Behinderung sind nicht mehr Opfer 2. Klasse.
Das bedeutet: Manche Menschen bekommen weniger Hilfe als andere.
Das ist unfair und nicht richtig.
Aber Deutschland muss noch mehr tun.
Es muss rechtlich klar sein:
Diese Menschen haben furchtbar gelitten.
Die Nazis haben sie systematisch ermordet.
Das bedeutet: Etwas passiert nach einem festen Plan.
Es passiert immer wieder auf die gleiche Art.
Die Lebens-Hilfe erinnert an die Opfer.
Das macht sie nicht nur am 27. Januar.
Sie arbeitet mit Gedenk-Stätten zusammen.
Das sind besondere Orte.
Dort erinnern wir uns an verstorbene Menschen.
Menschen mit Behinderung führen dort durch Ausstellungen.
Sie erklären alles in einfacher Sprache.
So werden die Opfer sichtbar gemacht.
Diese Menschen hätten damals selbst Opfer werden können.
Sie zeigen: Menschen mit Behinderung sind wichtig.
Auch heute gibt es noch Vorurteile.
Das sind schlechte Gedanken über Menschen, die man nicht gut kennt.
Man denkt etwas Falsches über andere, ohne sie richtig zu kennen.
Menschen mit Behinderung und ihre Familien erleben das.
Die Lebens-Hilfe kämpft gegen diese Vorurteile.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von "Euthanasie"-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. "Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden", fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.
Ulla Schmidt weiter: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“
Die Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von "Euthanasie"-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. "Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden", fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.
Ulla Schmidt weiter: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“
Die Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.




