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Erinnerung verpflichtet – Menschenrechte verteidigen, Ausgrenzung entgegentreten

Kranz mit Schleife auf einer dunklen Fläche mit Inschrift
Kranzniederlegung am T 4 -Ehtrenmal
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert der Deutsche Behindertenrat (DBR) an die Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig mahnt der DBR eindringlich, gerade in Zeiten, in denen Ausgrenzung, soziale Spaltung und demokratiefeindliche Tendenzen wieder spürbar zunehmen, die Lehren aus der Geschichte nicht zu ignorieren. Anlässlich des Gedenktages wird der Deutsche Behindertenrat am Mittwoch, den 28. Januar am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"- Morde in Berlin einen Kranz niederlegen.

Von hier aus wurde während der NS-Zeit die sogenannte „Aktion T4“ geplant und koordiniert. Bis zu 300.000 Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen wurden systematisch ermordet, viele zuvor zwangssterilisiert oder für medizinische Zwecke missbraucht.

„Das Erinnern an die Opfer ist keine Gewohnheit, sondern eine Mahnung für die Gegenwart“, betont Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD und Sprecherin für den Deutschen Behindertenrat. „Wir erleben derzeit, wie der Druck auf sozial schwächere und marginalisierte Gruppen wächst – durch soziale Verunsicherung, durch abwertende Debatten und durch politische Kräfte, die Solidarität infrage stellen. Wer den Wert eines Menschen an seiner Leistungsfähigkeit misst, verlässt den Boden unserer demokratischen Grundordnung und damit die fundamentalen Prinzipien, die sich auf Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtsstattlichkeit stützen.“ Auch heute werden Menschen aufgrund von Behinderung, Krankheit, Herkunft, Religion oder Geschlecht abgewertet und ausgegrenzt. „Die Geschichte zeigt uns unmissverständlich, wohin Ablehnung, Vorurteile und Verächtlichmachung führen können“, so Engelmeier weiter.