Foto: NRW-Bündnis eine Schule für alle
Düsseldorf (kobinet) Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung, das Neugründungen für PRIMUS-Schulen nicht zulässt, wurde am 22. Mai 2025 in dritter Lesung vom Landtag beschlossen. Eine Woche nach dieser Entscheidung durften die Wissenschaftliche Begleitung zum PRIMUS-Schulversuch am 28. Mai erstmalig ihre Ergebnisse und Empfehlungen dem Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags direkt vortragen. Das NRW-Bündnis „eine Schule für alle“ ist empört über das Gesetzgebungsverfahren. Die Wissenschaftler:innen seien aus dem Entscheidungsprozess herausgehalten und mit ihren Erkenntnissen und Empfehlungen missachtet worden, als hätte es keinen gesetzlichen Auftrag für den 2013 bzw. 2014 gestarteten Schulversuch gegeben und als wären die Ergebnisse bildungspolitisch irrelevant.





