Neuried (kobinet)
Eine taub-blinde Frau braucht Hilfe von anderen Menschen.
Das nennt man Assistenz-Kräfte.
Dafür hat die Frau einen Antrag gestellt.
Der Antrag heißt: Persönliches Budget.
Aber sie wartet schon 8 Monate auf eine Antwort.
Der Bezirk Unterfranken gibt keine Antwort.
Die Assistenz-Kräfte bekommen kein Geld.
Deshalb hören sie mit der Arbeit auf.
Die behinderte Frau muss selbst Geld ausgeben.
Das macht sie arm.
Bericht von Dr. Klaus Weber
Taub-blinde Frau wartet seit 8 Monaten auf Bescheid für Assistenz-Kräfte
Bezirk Unterfranken reagiert nicht
Eine taub-blinde Frau hat einen Antrag gestellt.
Der Antrag ist für ein Persönliches Budget.
Mit dem Geld kann sie Assistenz-Kräfte bezahlen.
Aber der Bezirk Unterfranken gibt bis heute keine Antwort.
Die Assistenz-Kräfte springen ab.
Das bedeutet: Die Assistenz-Kräfte hören auf zu arbeiten.
Die behinderte Frau muss selbst Geld ausgeben.
Im September 2024 gab es ein Treffen.
Bei dem Treffen waren Fach-Kräfte vom Bezirk.
Und Frau B. war auch da.
Sie haben über Ziele geredet.
Es hat Monate gedauert.
Erst Mitte März 2025 hat der Bezirk geschrieben.
In dem Brief stand: Frau B. soll ihre Meinung sagen.
Das nennt man Anhörung.
Frau B. hat schnell geantwortet.
Das war Ende März 2025.
Sie hat eine ausführliche Stellungnahme geschrieben.
Eine Stellungnahme ist ein Text, in dem man seine Meinung zu etwas erklärt.
In der Stellungnahme stand:
So viele Stunden brauche ich Assistenz-Kräfte.
Zwei Monate später kam ein Brief vom Sachbearbeiter.
In dem Brief stand:
Das ist kein Widerspruchs-Verfahren.
Aber Frau B. hatte gar keinen Widerspruch geschrieben.
Sie hatte nur ihre Meinung gesagt.
So wie es verlangt war.
Bis heute hat Frau B. keinen Bescheid bekommen.
Sie weiß nicht:
Bekommt sie Geld für die Assistenz?
Das Problem ist:
Die Assistenz-Kräfte arbeiten ohne Lohn.
Sie bekommen kein Geld.
Deshalb hören sie nach und nach auf.
Bald kann die behinderte Frau nicht mehr leben wie andere Menschen.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Und im BTHG.
Das BTHG ist ein Gesetz.
Menschen mit Behinderung sollen selbst-bestimmt leben.
Die Sozial-Verwaltung tut nichts.
Deshalb muss ein Mensch mit Behinderung sein Leben einschränken.
Frau B. hat in ihrer Stellungnahme alles erklärt.
Sie braucht 87 Stunden im Monat.
So viele Stunden braucht sie Assistenz-Kräfte.
Ende März hat Frau B. darum gebeten:
Bitte macht schnell eine korrekte Ziel-Vereinbarung.
Eine Ziel-Vereinbarung ist ein Plan, in dem steht, welche Hilfe jemand braucht.
Die Ziel-Vereinbarung soll nach ihren Bedürfnissen sein.
Und nach ihren Wünschen.
Dann können die Assistenz-Kräfte endlich Lohn bekommen.
Frau B. und die Assistenz-Kräfte verschulden sich nicht weiter.
Der Grund für diese schlechte Behandlung:
Die Sozial-Verwaltung tut nichts.
Das ist nicht fair für eine taub-blinde Frau.

Foto: omp
Neuried (kobinet) Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden. Die taub-blinde Frau warte nunmehr schon seit 8 Monaten auf den Bescheid für Assistenzkräfte. Darauf weist Dr. Klaus Weber in einem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.
Bericht von Dr. Klaus Weber
Taub-blinde Frau warten seit 8 Monaten auf Bescheid für Assistenzkräfte – Bezirk Unterfranken reagiert nicht
Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden.
Im September 2024 findet zwischen Fachkräften des Bezirks und Frau B. ein Treffen zur Zielvereinbarung statt. Es dauert Monate (Mitte März 2025), bis der Bezirk es schafft, ihr ein Schreiben zur Anhörung vorzulegen. Auf dieses antwortete Frau B. zügig (Ende März 2025) mit einer ausführlich und gut durchdachten Stellungnahme in Bezug auf das Stundenkontingent für Assistenzkräfte im Rahmen eines Persönlichen Budgets.
Zwei Monate später erhält Sie von ihrem Sachbearbeiter einen Brief, in dem er ihr mitteilt, dass es sich nicht um ein Widerspruchsverfahren handele – Frau B. hat jedoch wie angefordert eine Stellungnahme geschrieben und keinen Widerspruch eingereicht! Tatsache ist aber, dass sie bis heute keinen Bescheid über die notwendige TB Assistenz erhalten hat. Die Folge: Ihre Assistenzkräfte, die bisher auf eigene Rechnung arbeiten (und also ohne Lohn!) springen nach und nach ab, sodass die behinderte Frau nicht mehr lange in der Lage sein wird, ihr Leben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und gemäß dem BTHG (SGB IX) zu führen.
Die Untätigkeit der Sozialverwaltung führt also dazu, dass ein Mensch mit Behinderung sein Leben einschränken muss – und das, obwohl Frau B. in ihrer Stellungnahme ausführlich den Bedarf und das Stundenkontingent für Assistenzkräfte begründet hat (87 Stunden monatlich). Sie hat Ende März darum gebeten, „schnellstmöglich“ die korrekte Zielvereinbarung – nach ihren Bedürfnissen und Wünschen – zu verbescheiden, damit die Assistenzkräfte endlich ihren Lohn erhalten und sich diese wie auch Frau B. nicht weiter verschulden. Die Ursache für diese schikanöse Behandlung einer taub-blinden Frau liegt bei einer untätigen Sozialverwaltung.

Foto: omp
Neuried (kobinet) Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden. Die taub-blinde Frau warte nunmehr schon seit 8 Monaten auf den Bescheid für Assistenzkräfte. Darauf weist Dr. Klaus Weber in einem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.
Bericht von Dr. Klaus Weber
Taub-blinde Frau warten seit 8 Monaten auf Bescheid für Assistenzkräfte – Bezirk Unterfranken reagiert nicht
Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden.
Im September 2024 findet zwischen Fachkräften des Bezirks und Frau B. ein Treffen zur Zielvereinbarung statt. Es dauert Monate (Mitte März 2025), bis der Bezirk es schafft, ihr ein Schreiben zur Anhörung vorzulegen. Auf dieses antwortete Frau B. zügig (Ende März 2025) mit einer ausführlich und gut durchdachten Stellungnahme in Bezug auf das Stundenkontingent für Assistenzkräfte im Rahmen eines Persönlichen Budgets.
Zwei Monate später erhält Sie von ihrem Sachbearbeiter einen Brief, in dem er ihr mitteilt, dass es sich nicht um ein Widerspruchsverfahren handele – Frau B. hat jedoch wie angefordert eine Stellungnahme geschrieben und keinen Widerspruch eingereicht! Tatsache ist aber, dass sie bis heute keinen Bescheid über die notwendige TB Assistenz erhalten hat. Die Folge: Ihre Assistenzkräfte, die bisher auf eigene Rechnung arbeiten (und also ohne Lohn!) springen nach und nach ab, sodass die behinderte Frau nicht mehr lange in der Lage sein wird, ihr Leben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und gemäß dem BTHG (SGB IX) zu führen.
Die Untätigkeit der Sozialverwaltung führt also dazu, dass ein Mensch mit Behinderung sein Leben einschränken muss – und das, obwohl Frau B. in ihrer Stellungnahme ausführlich den Bedarf und das Stundenkontingent für Assistenzkräfte begründet hat (87 Stunden monatlich). Sie hat Ende März darum gebeten, „schnellstmöglich“ die korrekte Zielvereinbarung – nach ihren Bedürfnissen und Wünschen – zu verbescheiden, damit die Assistenzkräfte endlich ihren Lohn erhalten und sich diese wie auch Frau B. nicht weiter verschulden. Die Ursache für diese schikanöse Behandlung einer taub-blinden Frau liegt bei einer untätigen Sozialverwaltung.
Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation allerdings warten wir noch nicht so lange. Was ich mitteilen möchte ist, dass zuerst die Zielvereinbarung und die Bedarfsermittlung unterschrieben werden muessen (auch wenn nicht zufriedenstellend). Dann erlässt die Behörde einen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann dann immer noch Widerspruch eingelegt werden.
Aber es würde dann zumindest das von der Behörde veranschlagte Geld fließen. So wurde es uns jedenfalls gesagt.