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Taub-blinde Frau wartet seit 8 Monaten auf Bescheid für Assistenzkräfte

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Foto: omp

Neuried (kobinet) Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden. Die taub-blinde Frau warte nunmehr schon seit 8 Monaten auf den Bescheid für Assistenzkräfte. Darauf weist Dr. Klaus Weber in einem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.

Bericht von Dr. Klaus Weber

Taub-blinde Frau warten seit 8 Monaten auf Bescheid für Assistenzkräfte – Bezirk Unterfranken reagiert nicht

Eine taub-blinde Frau hat ein Persönliches Budget beantragt und bis heute hat der Bezirk Unterfranken keinen Bescheid erlassen – Assistenzkräfte springen ab und die behinderte Frau muss sich privat verschulden.

Im September 2024 findet zwischen Fachkräften des Bezirks und Frau B. ein Treffen zur Zielvereinbarung statt. Es dauert Monate (Mitte März 2025), bis der Bezirk es schafft, ihr ein Schreiben zur Anhörung vorzulegen. Auf dieses antwortete Frau B. zügig (Ende März 2025) mit einer ausführlich und gut durchdachten Stellungnahme in Bezug auf das Stundenkontingent für Assistenzkräfte im Rahmen eines Persönlichen Budgets.

Zwei Monate später erhält Sie von ihrem Sachbearbeiter einen Brief, in dem er ihr mitteilt, dass es sich nicht um ein Widerspruchsverfahren handele – Frau B. hat jedoch wie angefordert eine Stellungnahme geschrieben und keinen Widerspruch eingereicht! Tatsache ist aber, dass sie bis heute keinen Bescheid über die notwendige TB Assistenz erhalten hat. Die Folge: Ihre Assistenzkräfte, die bisher auf eigene Rechnung arbeiten (und also ohne Lohn!) springen nach und nach ab, sodass die behinderte Frau nicht mehr lange in der Lage sein wird, ihr Leben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und gemäß dem BTHG (SGB IX) zu führen.

Die Untätigkeit der Sozialverwaltung führt also dazu, dass ein Mensch mit Behinderung sein Leben einschränken muss – und das, obwohl Frau B. in ihrer Stellungnahme ausführlich den Bedarf und das Stundenkontingent für Assistenzkräfte begründet hat (87 Stunden monatlich). Sie hat Ende März darum gebeten, „schnellstmöglich“ die korrekte Zielvereinbarung – nach ihren Bedürfnissen und Wünschen – zu verbescheiden, damit die Assistenzkräfte endlich ihren Lohn erhalten und sich diese wie auch Frau B. nicht weiter verschulden. Die Ursache für diese schikanöse Behandlung einer taub-blinden Frau liegt bei einer untätigen Sozialverwaltung.

Lesermeinungen

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AnnaLutz
02.06.2025 12:46

Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation allerdings warten wir noch nicht so lange. Was ich mitteilen möchte ist, dass zuerst die Zielvereinbarung und die Bedarfsermittlung unterschrieben werden muessen (auch wenn nicht zufriedenstellend). Dann erlässt die Behörde einen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann dann immer noch Widerspruch eingelegt werden.
Aber es würde dann zumindest das von der Behörde veranschlagte Geld fließen. So wurde es uns jedenfalls gesagt.