HANNOVER (kobinet)
Die Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen heißt Annetraud Grote.
Sie arbeitet mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung zusammen.
Der Beirat ist aus Lüneburg.
Am Bahnhof in Lüneburg ist etwas Schlimmes passiert.
Eine Person im Rollstuhl wollte in den Zug einsteigen.
Das ging nicht.
Der Zug war zu voll.
Das Abteil für Rollstuhl-Fahrer war besetzt.
Deshalb durfte die Person nicht einsteigen.
Das ist Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Das bedeutet: Eine Person wird schlecht behandelt.
Das ist nicht richtig.
Annetraud Grote sagt:
In den Zügen gibt es zu wenige Plätze für Menschen mit Behinderungen.
Das muss sich ändern.
Menschen im Rollstuhl sollen auch in andere Abteile fahren können.
Zum Beispiel in die Fahrrad-Abteile.
Sie müssen nicht nur die Rollstuhl-Plätze benutzen.
Annetraud Grote sagt auch:
In Niedersachsen müssen alle Verkehrs-Mittel barriere-frei werden.
Barrierefrei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das bedeutet: Alle Menschen können sie benutzen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Das gilt für:
- Busse
- Bahnen
- Halte-Stellen
- Bahnhöfe
Dafür brauchen wir:
- Genaue Zeit-Pläne
- Genug Geld
Viele Bahnhöfe in Niedersachsen sind noch nicht barriere-frei.
Das ist auch schlecht für:
- Eltern mit Kinder-Wagen
- Reisende mit Gepäck
Es fehlen auch Informations-Systeme für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel:
- Ansagen für blinde Menschen
- Schilder für gehörlose Menschen
Aber es gibt auch gute Beispiele.
Manche Mitarbeiter helfen Menschen mit Behinderungen sehr gut.
Zum Beispiel beim Umsteigen.
Das machen sie auch ohne Anmeldung.
Annetraud Grote sagt:
Schulungen können helfen.
Dann verstehen die Mitarbeiter besser.
Was Menschen mit Behinderungen brauchen.

Foto: Staatskanzlei Niedersachsen
HANNOVER (kobinet) Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg machen aufgrund der jüngst eskalierten Ereignisse am Lüneburger Bahnhof darauf aufmerksam, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben. Ohne die Ereignisse im Detail zu beschreiben oder zu bewerten, kann es nach ihren Worten nicht angehen, dass eine rollstuhlnutzende Person wegen Überfüllung eines Regionalzuges nicht in das Abteil des Zuges, das originär für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, einsteigen darf. Dies ist ein Beispiel für eine Diskriminierung einer Person mit Behinderung.
Deutlich wird an dem Vorfall auch, wie Annetraud Grote feststellt, dass sowohl in Zügen des Nahverkehrs – aber auch des Fernverkehrs – die Anzahl von Plätzen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Personen bereitstehen, deutlich erhöht werden muss. Zudem sollte ein Zustieg für Rollstuhlfahrende auch in den anderen Fahrrad- und Mehrzweckabteilen möglich sein. Rollstuhlfahrende dürfen nicht verpflichtet werden, allein die offiziellen Rollstuhlstellplätze zu nutzen.
Die Landesbeauftragte betont in diesem Zusammenhang weiter: „In Niedersachsen brauchen wir eine vollständige und beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz (Busse, Bahnen, Haltestellen, Bahnhöfe). Dafür müssen transparente Zeitpläne für die Umsetzung und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Einige Bahnhöfe und Haltestellen in Niedersachsen sind immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies stellt nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck eine erhebliche Einschränkung dar. Außerdem fehlt es an barrierefreien Informationssystemen (visuell, akustisch, taktil) in Fahrzeugen und an Haltestellen.“
Zugleich ist es nach ihren Worten aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass es durchaus viele positive Beispiele und Erfahrungen in Sachen barrierefreier und umsichtiger Kommunikation und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Nah- und Fernverkehr gibt. Einige Beschäftigte bei der Mobilitätszentrale helfen, zum Beispiel, auch nicht vorangemeldeten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beim Umsteigen. Wie so oft sind letztendlich auch Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen personenabhängig. Schulungen und das Aufführen von Positivbeispielen können zu mehr Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Foto: Staatskanzlei Niedersachsen
HANNOVER (kobinet) Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg machen aufgrund der jüngst eskalierten Ereignisse am Lüneburger Bahnhof darauf aufmerksam, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben. Ohne die Ereignisse im Detail zu beschreiben oder zu bewerten, kann es nach ihren Worten nicht angehen, dass eine rollstuhlnutzende Person wegen Überfüllung eines Regionalzuges nicht in das Abteil des Zuges, das originär für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, einsteigen darf. Dies ist ein Beispiel für eine Diskriminierung einer Person mit Behinderung.
Deutlich wird an dem Vorfall auch, wie Annetraud Grote feststellt, dass sowohl in Zügen des Nahverkehrs – aber auch des Fernverkehrs – die Anzahl von Plätzen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Personen bereitstehen, deutlich erhöht werden muss. Zudem sollte ein Zustieg für Rollstuhlfahrende auch in den anderen Fahrrad- und Mehrzweckabteilen möglich sein. Rollstuhlfahrende dürfen nicht verpflichtet werden, allein die offiziellen Rollstuhlstellplätze zu nutzen.
Die Landesbeauftragte betont in diesem Zusammenhang weiter: „In Niedersachsen brauchen wir eine vollständige und beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz (Busse, Bahnen, Haltestellen, Bahnhöfe). Dafür müssen transparente Zeitpläne für die Umsetzung und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Einige Bahnhöfe und Haltestellen in Niedersachsen sind immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies stellt nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck eine erhebliche Einschränkung dar. Außerdem fehlt es an barrierefreien Informationssystemen (visuell, akustisch, taktil) in Fahrzeugen und an Haltestellen.“
Zugleich ist es nach ihren Worten aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass es durchaus viele positive Beispiele und Erfahrungen in Sachen barrierefreier und umsichtiger Kommunikation und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Nah- und Fernverkehr gibt. Einige Beschäftigte bei der Mobilitätszentrale helfen, zum Beispiel, auch nicht vorangemeldeten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beim Umsteigen. Wie so oft sind letztendlich auch Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen personenabhängig. Schulungen und das Aufführen von Positivbeispielen können zu mehr Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen beitragen.