Berlin (kobinet)
Menschen haben ein Problem.
Manche Menschen werden schlecht behandelt.
Das nennt man: Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Diese Menschen können sich oft nicht gut wehren.
Das gilt besonders in diesen Bereichen:
- Schulen
- Universitäten
- Ämter
- Polizei
Für diese Bereiche sind die Bundes-Länder zuständig.
Die Bundes-Länder haben aber keine guten Gesetze gegen Diskriminierung.
Das hat die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes untersucht.
Die AntiDiskriminierungsStelle ist eine Stelle, die Menschen hilft, die schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.
Man unterstützt sie und sorgt dafür, dass alle fair behandelt werden.
Am 30. Mai 2025 haben sie einen Bericht dazu gemacht.
Ferda Ataman arbeitet bei der Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes.
Sie sagt:
Menschen werden an vielen Orten schlecht behandelt.
Zum Beispiel an Schulen oder Universitäten.
Das passiert oft wegen sexueller Belästigung.
Oder wegen Antisemitismus.
Oder wegen Rassismus.
Die Menschen sollen damit nicht alleine bleiben.
Das gilt für:
- Eltern
- Schüler und Schülerinnen
- Studierende
- Lehrer und Lehrerinnen
Ferda Ataman sagt auch:
Im Supermarkt sind Menschen besser geschützt als in der Schule.
Im Supermarkt sind Menschen besser geschützt als auf dem Amt.
Das ist absurd.
Der Staat macht für sich selbst schlechtere Regeln.
Für private Unternehmen macht der Staat bessere Regeln.
Die Bundes-Länder müssen etwas machen.
In anderen EU-Ländern gibt es bessere Gesetze.
Zum Beispiel in Österreich.
In Deutschland gibt es nur ein Bundes-Land mit einem guten Gesetz.
Das ist Berlin.
Berlin hat 2018 ein Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz gemacht.
Das Gesetz heißt: LADG.
Ferda Ataman sagt:
Berlin ist ein Vorbild für alle anderen Bundes-Länder.
Durch solche Gesetze können Menschen gut geschützt werden.
Deutschland muss die EU-Regeln befolgen.
Die EU-Regeln sagen:
Alle Mitglieds-Länder müssen Menschen vor Diskriminierung schützen.
Das gilt für alle Lebens-Bereiche.
Das gilt auch für den öffentlichen Bereich.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes hat einen Bericht geschrieben.
Der Bericht heißt: Zur rechtlichen Notwendigkeit von Landes-Gesetzen für Anti-Diskriminierung.
In dem Bericht steht:
Besonders im Bildungs-Bereich muss schnell etwas passieren.
Die Bundes-Länder brauchen klare Gesetze gegen Diskriminierung.
Dann können Gerichte gute Entscheidungen treffen.
Dann haben alle Menschen Rechts-Sicherheit.
Dann vertrauen die Menschen dem Rechts-Staat.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben auf Länderebene kaum Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Das gilt insbesondere in Bereichen, für die die Länder explizit zuständig sind – dazu zählen Schulen, Universitäten, Ämter oder die Polizei. Das ist das Ergebnis eines am 30. Mai 2025 veröffentlichten Kurzgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe "Standpunkte". "Ob sexuelle Belästigungen, Antisemitismus oder rassistisches Mobbing: Diskriminierungen an Schulen, Hochschulen, Ämtern und Behörden sind ein großes Thema. Vor allem Eltern, Schüler*innen, Studierende und Lehrkräfte dürfen damit nicht alleine gelassen werden", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.
„Momentan haben wir die absurde Situation, dass Menschen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als in der Schule oder auf dem Amt. Der Staat setzt somit für sich selbst niedrigere Standards als für die Privatwirtschaft“, erläuterte Ferda Ataman. Hier seien vor allem die Länder gefragt. Anders als in anderen EU-Mitgliedsländern wie beispielsweise in Österreich gebe es in Deutschland keine Länder-Antidiskriminierungsgesetze – mit Ausnahme Berlins, das 2018 ein „LADG“ auf den Weg gebracht hat. „Durch Landesantidiskriminierungsgesetze können Menschen effektiv geschützt werden. Berlin ist hier ein Vorbild für alle Länder“, sagte Ataman und mahnte zugleich, Deutschland habe sich zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz verpflichtet. Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verlangen von den Mitgliedsstaaten klare Maßnahmen gegen Diskriminierung – und zwar in allen Lebensbereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht in ihrem Kurzgutachten „Zur rechtlichen Notwendigkeit von Landesgesetzen für Antidiskriminierung“ besonders im Bildungsbereich dringenden Handlungsbedarf. Klare gesetzliche Regeln im Rahmen von Landesantidiskriminierungsgesetzen und darauf beruhende Gerichtsentscheidungen können Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen und das Vertrauen in den Rechtsstaat fördern, heißt es unter anderem in dem Gutachten.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben auf Länderebene kaum Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Das gilt insbesondere in Bereichen, für die die Länder explizit zuständig sind – dazu zählen Schulen, Universitäten, Ämter oder die Polizei. Das ist das Ergebnis eines am 30. Mai 2025 veröffentlichten Kurzgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe "Standpunkte". "Ob sexuelle Belästigungen, Antisemitismus oder rassistisches Mobbing: Diskriminierungen an Schulen, Hochschulen, Ämtern und Behörden sind ein großes Thema. Vor allem Eltern, Schüler*innen, Studierende und Lehrkräfte dürfen damit nicht alleine gelassen werden", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.
„Momentan haben wir die absurde Situation, dass Menschen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als in der Schule oder auf dem Amt. Der Staat setzt somit für sich selbst niedrigere Standards als für die Privatwirtschaft“, erläuterte Ferda Ataman. Hier seien vor allem die Länder gefragt. Anders als in anderen EU-Mitgliedsländern wie beispielsweise in Österreich gebe es in Deutschland keine Länder-Antidiskriminierungsgesetze – mit Ausnahme Berlins, das 2018 ein „LADG“ auf den Weg gebracht hat. „Durch Landesantidiskriminierungsgesetze können Menschen effektiv geschützt werden. Berlin ist hier ein Vorbild für alle Länder“, sagte Ataman und mahnte zugleich, Deutschland habe sich zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz verpflichtet. Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verlangen von den Mitgliedsstaaten klare Maßnahmen gegen Diskriminierung – und zwar in allen Lebensbereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht in ihrem Kurzgutachten „Zur rechtlichen Notwendigkeit von Landesgesetzen für Antidiskriminierung“ besonders im Bildungsbereich dringenden Handlungsbedarf. Klare gesetzliche Regeln im Rahmen von Landesantidiskriminierungsgesetzen und darauf beruhende Gerichtsentscheidungen können Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen und das Vertrauen in den Rechtsstaat fördern, heißt es unter anderem in dem Gutachten.