
Foto: Irina Tischer
BERLIN (hib / kobinet)
BERLIN (hib / kobinet) Nach einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP trifft es nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind.











































