Menu Close

6 Jahre warten auf Recht

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

München (kobinet) Wie gestern bekannt wurde, fällte das Sozialgericht München ein Urteil zur Gewährung zum Thema Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Neben den Reparatur- und Instandhaltungskosten muss der Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Eingliederungshilfe auch die Wegekosten für das Verbringen des Fahrzeugs hin zur Werkstatt und wieder nach Hause übernehmen.

Einem Antragsteller auf Leistungen der Kfz Hilfe aus der Eingliederungshilfe wurden jahrelang die Kosten für den Hol- und Bringservice zum Reparaturort und zurück zum Wohnort gewährt. Zur Überraschung des Fahrzeugbesitzers wurde die Kostenübernahme hierfür seit Februar 2014 abgelehnt. Nach etlichen bürokratischen Schritten durch die Instanzen erhielt der Betroffene im April 2015, also mehr als einem Jahr danach, einen klagefähigen Widerspruchsbescheid der vorgesetzten Behörde der „Regierung von Oberbayern“. Im Juni 2015 konnte der Betroffene schließlich Klage beim Sozialgericht München einreichen. In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass der Kläger die Voraussetzungen für einen Anspruch auf diese Form der Kfz Hilfe im Grunde nach erfüllt.

Das Gericht urteilte nun, dass die vom Kläger in Anspruch genommene Kostenpauschale für die Abholung des Fahrzeugs als Bestandteil der Instandhaltungskosten notwendig ist und nicht den Umfang der Angemessenheit überschreitet. Im Vergleich zu den übernommenen Reparaturrechnungen sind die weiteren Kosten nicht unverhältnismäßig.

Die Wartezeit von der Ablehnung bis zum Urteil betrug 6 Jahre und 3 Monate!

Gegen diese Entscheidung ist die Berufung nicht zugelassen. Das Urteil liegt der kobinet Redaktion vor.