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Immer und immer wieder das anteilige SGB-XII-Pflegegeld

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Foto: ForseA

Hollenbach (kobinet) 2017 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Zu Beginn gab es eine Menge Verwerfungen. Viele Kostenträger stellten ihre Leistungen zunächst ein. Doch nach und nach kam wieder vieles ins Lot. Lediglich im Bereich des anteiligen pauschalen Pflegegeldes nach den §§ 64a, 63b SGB XII gab es noch viel Streit. Obgleich der Gesetzgeber beteuerte, dass es keine Änderungen gegeben hätte, wurde bundesweit von Kostenträgern versucht, sich aus der Zahlungspflicht zu verabschieden.

Nach und nach gaben sie ihren Widerstand auf und zahlten rückwirkend nach. Nur einige wenige müssen auch heute noch einzeln überzeugt werden. Für die Menschen, die auch heute noch den Verlust beklagen, hat ForseA e.V. eine Seite installiert, die viele Facetten des Themas beschreibt und dazu beitragen soll, das anteilige Pflegegeld der Sozialhilfe wieder zu erlangen. Sofern über die Infos der Seite weitere Beratung nötig ist, ist ForseA gerne hierzu bereit.