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BERLIN (kobinet) Hinsichtlich der barrierefreien Umgestaltung von Sportstätten hat die Bundesregierung keine Übersicht dazu, in welchem Zeitrahmen eine komplett barrierefreie Umgestaltung aller deutschen Sportstätten realisierbar wäre. Das bestätigt sie auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hin, erklärt jedoch, dass zum Finanzplan bis 2024 im Rahmen einer Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung beabsichtigt ist, welche auch das unterstützen können.
In ihrer Antwort macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, das es aktuell keinen flächendeckenden Sportstättenatlas für alle Sportstätten in Deutschland gibt und deshalb zu einem etwaigen Finanzbedarf für eine barrierefreie Umrüstung keine Aussage getroffen werden könne.
Länder, Kommunen und Verbände konstatierten seit Jahren den hohen Sanierungsbedarf bei Sportstätten bundesweit. Vor diesem Hintergrund sei die Bereitstellung von Bundesmitteln, so in der Antwort der Bundesregierung, für die Sanierung von Sportstätten gemäß Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024 im Rahmen einer Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung beabsichtigt.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, welches unter anderem die Regelung verbindlicher baulicher Standards auch zur Barrierefreiheit sowie Fragen des baulichen Bestandsschutzes umfasst, liege jedoch, wie im Text der Presseinformation der Bundesregierung betont wird, in der alleinigen Zuständigkeit der Länder,. Die Länder würden daher auch darüber entscheiden, welche DIN-Normen sie ordnungsrechtlich für verbindlich erklären.
Die Antwort der Bundesregierung zu barrierefreien Sportstätten ist HIER nachzulesen.