
Foto: ISL Alexander Ahrens
BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht die Deutsche Bahn AG in der Pflicht, Barrierefreiheit vollumfänglich herzustellen. Das ergab die ausgiebige Prüfung des Rechtsgutachtens von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein mit dem Titel „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, für das die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist.











































