
Foto: Bundestag, gemeinfrei
Berlin (kobinet) Wenn der Bundestagsausschuss für Gesundheit heute ab 9:30 Uhr zusammentritt, dürften die Würfel fallen, welche Änderungsanträge morgen im Bundestag zum Intensivpflegegesetz beschlossen und welche abgelehnt werden. Im Vorfeld der Sitzung zeichnen sich Hoffnungsschimmer ab, dass die Regierungskoalition den äusserst umstrittenen Gesetz doch noch so hinbiegt, dass die Selbstbestimmung beatmeter Menschen nicht eingeschränkt wird.
Während die Oppositionsparteien LINKE, FDP und GRÜNE einen gemeinsamen Änderungsantrag formuliert haben, durch die Benachteiligungen beatmeter Menschen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entfernt werden können, scheint sich nun auch auf Seiten der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU eine Einigung abzuzeichnen, die Hoffnung gibt. Man darf also gespannt sein, welche Anträge bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses die Mehrheit finden werden.
Gestern hatten Betroffene noch einmal kräftig mobilisiert. Passend zum 26. Jahrestag des Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, hatten behinderte Menschen am Brandenburger Tor mit einer Verhüllungsaktion auf die Gefahren des derzeitigen Gesetzentwurfes zum Intensivpflegegesetz für die Selbstbestimmung behinderter Menschen aufmerksam geamcht. Rückenwind für die Forderungen der Betroffenen kam auch vom Deutschen Behindertenrat, der gestern mit einer Presseerklärung ein Moratorium des Gesetzgebungsverfahrens gefordert hatte, wenn es nicht gelingt, die benachteiligten Passagen des Gesetzes zu verändern. Auch vom Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben kam eine Solidaritätsadresse an die Protestierenden.
Dinah Radtke aus Erlangen, die an den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich für Disabled Peoples‘ International (DPI) mitgewirkt hat, hat sich gestern an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag gewandt: „Ich bitte Sie sehr, der Gesetzesvorlage des IPReG am kommenden Donnerstag, den 2. Juli 2020, nicht zuzustimmen. Diese Bitte richte ich an Sie als selbst Betroffene und als Leiterin der Sektion ‚Selbstbestimmt Leben mit Beatmung‘ der DIGAB e. V. (Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. Der Gesetzentwurf zerstört Lebensqualität und Lebensperspektiven von beatmeten Menschen (oft 24 h), die mit Assistenzmodellen alleine oder mit ihren Familien leben, manchmal noch in der Ausbildung oder berufstätig oder ehrenamtlich tätig sind. In einer Einrichtung könnten sie diesen Aktitäten nicht mehr nachgehen und hätten nicht mehr einen Pflegeschlüssel von 1 zu 1, der in ihrer Situation absolut notwendig ist, da es leicht zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann und immer jemand zur Stelle sein muss, um eingreifen zu können“, schrieb Dinah Radtke.
Außerdem verstoße der Gesetzentwurf gegen unser Grundgesetz und die Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Artikel 19 der BRK besage, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind in besonderen Wohnformen zu leben. „Ich bitte Sie herzlich dem Gesetzentwurf des IPReG nicht zuzustimmen, da auch Menschen mit Beatmung das Recht haben, selbstbestimmt zu leben, wie alle anderen auch“, so Dinah Radtke.