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Intensivpflege im Bundestag

Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Berlin (kobinet) Der Bundestag soll am kommenden Donnerstag nach 30-minütiger Debatte über den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ abstimmen.



Als Ziel des Regierungsentwurfs wird angegeben, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.

„Verordnen dürfen die außerklinische Intensivpflege nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte“, heißt es weiter. „Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, ist vorgesehen, dass die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.“