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Intensivpflege: Wunsch der Betroffenen entscheidend

Foto zeigt Adolf Bauer
Adolf Bauer
Foto: SoVD

Berlin (kobinet) Entscheidend bei der Intensivpflege ist Wunsch der Betroffenen. Das betonte heute der Sozialverband Deutschland (SoVD) bei der Anhörung über den umstrittenen Gesetzentwurf zur Intensivpflege im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

„Das Gesetz darf die Beweislast, dass eine qualitätsgesicherte Pflege erbracht wird, nicht auf die Betroffenen verschieben. Denn sonst kann es Probleme geben, wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen und kein qualifiziertes Personal für die häusliche Intensivpflege finden“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Hier muss es beim Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse bleiben.“