
Foto: Jacqueline Hirscher
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat im Rahmen der Corona-Hilfen auch Änderungen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen. Damit sollen die Entgelteinbußen von Werkstattbeschäftigten während der Corona-Pandemie zumindest teilweise kompensiert werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht unumstritten. So wichtig es sei, Entgelteinbußen von Werkstattbeschäftigten auszugleichen, die Ausgleichsabgabe, die das Ziel der Förderung der Integration und der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfolgt, sei hierfür das falsche Instrument, kritisiert der Geschäftsführer der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Alexander Ahrens.











































