
Foto: omp
Berlin (kobinet) Die Informationsseite der unabhängigen Prüfstelle für die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes ist nun online. Die Prüfstelle, kurz BFIT, soll die Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 erleichtern. Die Richtlinie regelt den gleichberechtigten barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
„Als unabhängige Stelle beraten wir zur digitalen Barrierefreiheit. Daher ist es mir wichtig, dass wir selbst ein gutes Beispiel geben“, erklärt Michael Wahl, Leiter von BFIT. „Barrierefreiheit von digitalen Angeboten bezieht sich sowohl auf technische wie auch auf redaktionell-inhaltliche Aspekte, wie Texte für Bilder, Untertitel, Audiodeskriptionen, Gebärdensprache oder Leichte Sprache“.
Menschen mit Behinderungen nutzen sehr häufig Hilfsmittel, die den Zugang zur digitalen Welt erst möglich machen. Diese Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, spezielle Eingabegeräte oder -software benötigen spezielle digitale Voraussetzungen, um die Daten für ihre Nutzer*innen wahrnehmbar, verständlich und bedienbar zu gestalten. Digitale Barrieren können zum Beispiel nicht ausreichend kontrastierte Layouts, kein valides HTML oder auch fehlende Untertitelungen und Audiodeskriptionen bei Videos sein, heißt es in der Presseinformation der BFiT. „Beispielhaft haben wir auf unserer Website die Aufgaben der BFIT, die uns begleitende EU Richtlinie 2016/2102 und die gesellschaftlichen Vorteile einer barrierefreien, digitalen Zukunft in drei kurzen, selbstverständlich barrierefreien Videos dargestellt,“ so Michael Wahl.
Bis zum 23. September 2020 müssen öffentliche Internetbetreiber eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Internetseiten veröffentlichen. „Daher bin ich froh, dass wir rechtzeitig auf unsere Website eine Mustererklärung hierfür zur Verfügung stellen können, die durch die Punkte führt, die verpflichtend angegeben werden müssen“, erklärt Michael Wahl. „Hier wird der Anwender entlang verschiedener Punkte zu den jeweils für seine Website zutreffenden Erklärungsinhalten geführt.“ Auch der Feedback-Mechanismus für digitale Angebote (Webpräsenzen, Webseiten, Apps, Intranets sowie Extranets) wird im Downloadbereich der Website www.bfit-bund.de zur Verfügung gestellt.
Über die BFIT
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) ist eine unabhängige Prüfstelle für die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes. Sie ist ein eigenständiger Bereich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See am Standort Berlin. Die BFIT ist aufgrund der neuen Regelungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in § 13 Absatz 3 ins Leben gerufen worden. Sie erfüllt die Aufgaben der Überwachungsstelle des Bundes und damit einen Teil der Aufgaben, welche dem Mitgliedsstaat Deutschland durch § 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Fragen der Überwachung, Überprüfung sowie der Berichtslegung von digitalen Angeboten von öffentlichen Stellen übertragen worden sind.