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Berlin (kobinet) Contergangeschädigten Menschen soll ihr Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz – insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente – grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Um dies sicherzustellen hat der Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Gestern wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet.











































