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Rechtssicherheit für Contergan-Opfer beschlossen

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Foto: omp

Berlin (kobinet) Contergangeschädigten Menschen soll ihr Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Um dies sicherzustellen hat der Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Gestern wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet.

Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen soll nach Informationen von Heute im Bundestag nur noch dann möglich sein, wenn der Empfänger von Leistungen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Nach der derzeitigen Rechtslage konnten Leistungsansprüche aberkannt werden, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden können. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich. Durch die Einnahme von Contergan kam es Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen. Dabei kamen weltweit etwa 5.000 bis 10.000 geschädigte Kinder auf die Welt, wie der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet.

Kritik gab es von den LINKEN u.a. auch an der Conterganstiftung: „Es ist eine absolute Unverschämtheit und völlig beschämend, dass die Conterganstiftung 50 Jahre nach dem Prozess zum Conterganskandal die Entschädigung für 58 Betroffene einstellen wollte. Es ist daher unausweislich, dass wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag diesen Wahnsinn der Conterganstiftung beendet mussten“, erklärte Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. „Besonders abenteuerlich wird es, wenn sich selbst die damals verantwortliche Firma Grünenthal GmbH gegen die Argumentation der Conterganstiftung stellt. Dies zeigt sehr eindrücklich, welche massiven strukturellen Defizite innerhalb der Stiftung existieren. Die von der Bundesregierung lang versprochene Neustrukturierung der Stiftung und die Stärkung der Rechte der contergangeschädigten Menschen sowie ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den Stiftungsorganen ist daher überfällig.“