Berlin (kobinet) Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel ist besorgt über die Gesundheitsversorgung.
Der Beaifrtragte der Bundesregierung sieht mit großer Sorge die Situation von Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), deren finanzielle Situation gefährdet ist. Hintergrund ist die bislang unzulängliche Umsetzung des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dieses verpflichtet die Krankenkassen, ihre Vergütungsverträge mit MZEB und SPZ „aufgrund der besonderen Situation dieser Einrichtungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie bis zum 20. Juni 2020 vorübergehend anzupassen“.
Obwohl diese Frist inzwischen verstrichen ist, wurde offensichtlich noch kein Vergütungsvertrag angepasst. „Es kann nicht sein, dass unser hervorragendes Gesundheitssystem, das so flexibel und zuverlässig auf die Coronakrise reagiert hat, jetzt einen ganzen Versorgungsbereich im Stich lässt, der sich seit vielen Jahren unter schwierigsten Bedingungen um eine der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft kümmert“, so Jürgen Dusel.
„Die Krankenkassen müssen jetzt schnell und unbürokratisch die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Die Vertragsänderungen müssen sicherstellen, dass kein MZEB und kein SPZ in der Coronakrise in existenzielle Not gerät“, mahnt der Beauftragte. Die Situation der MZEB ist auch unabhängig von Corona nicht einfach.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Dusel in seinen Teilhabeempfehlungen die Bundesregierung aufgefordert, für einen flächendeckenden Ausbau und eine Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten zu sorgen, damit auch Erwachsene mit einer schweren Behinderung überall in Deutschland die gesundheitliche Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Beeinträchtigungen brauchen.
MZEB und SPZ sind durch die Coronakrise teilweise in ihrer Existenz bedroht und brauchen dringend finanzielle Hilfen, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können. Ein akuter Grund ist zum Beispiel, dass Behandlungstermine abgesagt wurden, weil die Gefährdung als zu groß eingeschätzt wurde oder schlichtweg Betreuungspersonal zur Begleitung fehlte. Ein grundsätzliches Problem sind aber auch die Bedingungen, die die Krankenkassen den MZEB in Vergütungsvereinbarungen auferlegen und die beispielsweise den Personenkreis, der behandelt werden darf, sowie die Behandlungsoptionen unnötig beschränken.