
Foto: H.-Günter Heiden
Berlin (kobinet) Mit Erleichterung reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. auf den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage: „Indem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu unverzüglichem Handeln auffordert, hat es ein klares Stoppschild gegen dessen bisherige Untätigkeit aufgestellt“, kommentiert Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerkvorstand und erläutert: „Vielmehr argumentieren die Karlsruher Richter*innen, dass der Staat Schutzpflichten gegenüber behinderten Menschen habe, die sich aus dem Benachteiligungsverbot im Grundgesetz ergeben.“ Diesen Schutzpflichten ist er bislang in 20 Monaten Pandemie nicht nachgekommen.









































