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Luxemburg (kobinet) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zufolge behinderten Menschen im Berufsleben den Rücken gestärkt. Sie können dem Bericht zufolge, auch wenn sie zunächst eine Probezeit absolvieren und die geplante Arbeit wegen der Behinderung nicht leisten können, Anspruch auf eine andere Stelle im Betrieb haben. Voraussetzung sei allerdings, dass eine andere Stelle frei ist, die Person dafür geeignet ist und der Wechsel den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belaste, urteilte der EuGH in Luxemburg. (AZ: C-485/20).
Link zum Beitrag des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom 10. Februar 2022