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BERLIN (kobinet) Nach einer Information aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird die ursprünglich für den 1. Januar 2022 geplante Einführung elektronisch erstellter Rezepte (E-Rezept) auf unbestimmte Zeit verschoben. Das wurde jetzt durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sabine Dittmar (SPD), vor dem Petitionsausschuss bestätigt.
Nach Auskunft der Staatssekretärin wurde die bundesweite Testphase zeitlich offen verlängert. Maßstab für einen späteren flächendeckenden Start sei die technische Verfügbarkeit gemessen an den mit der Selbstverwaltung vereinbarten Qualitätskriterien. „Sobald diese erfüllt sind, sollte auch die Umstellung auf das E-Rezept erfolgen“, machte Dittmar deutlich.
Dass es aktuell noch Probleme beim E-Rezept sowie bei der Ausfertigung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt, machte zudem die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Petra Reis-Berkowicz, vor den Abgeordneten deutlich.
Reis-Berkowicz betonte in ihren Ausführungen, dass die Einführung des E-Rezeptes „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ kontraproduktiv und im Hinblick auf künftige Digitalisierungsmaßnahmen ausgesprochen besorgniserregend sei. Eine Digitalisierung, welche die Versorgung der Patienten verbessert und die Arbeitsabläufe erleichtert und beschleunigt, werde von der Ärzteschaft ausdrücklich begrüßt, so die Vertreterin des Kassenärztlichen Vereinigung. Es sei aber höchste Zeit für cybersichere digitale Anwendungen, die auch der Zusammenarbeit mit anderen am Gesundheitssystem Beteiligten zugutekomme.