
Foto: ht
Hamburg (kobinet) "Berufsbetreuer*innen sind dem Wunsch ihrer Klient*innen verpflichtet. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung“, dies stellt Thorsten Becker klar, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB). Der Verband stellt damit klar, dass Klient*innen selbst entscheiden, ob sie geimpft werden möchten und nicht die Betreuer*innen. Anlass der Pressemeldung ist ein Bericht der Hessenschau des hr vom 8. Februar über den in der Querdenker-Szene aktiven Berufsbetreuer und Rechtsanwalt Holger Fischer, der offenbar über den Kopf seiner Klient*innen hinweg Impfentscheidungen traf – gegen eine Corona-Impfung.
Auf Querdenker-Demos spreche Fischer im Zusammenhang mit der Corona-Impfung von „Völkermord“, berichtet die Hessenschau. Er verweigere seinen Klient*innen demnach die Impfung, weil er selbst Impfgegner ist. „Ein Verhalten wie das im Beitrag geschilderte, ist aus Sicht des BdB untragbar“, bilanziert Thorsten Becker. Es könne nicht sein, dass der Berufsbetreuer den Klient*innen seine persönliche Haltung aufzwinge: „Unsere Aufgabe ist es, die Menschen in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies machen wir, indem wir Ihnen sachliche Informationen beschaffen und sie objektiv über die Folgen des Handels aufklären. Dann können sie selbstständig ihre persönliche Entscheidung treffen. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Entscheidung des Klienten oder der Klientin umgesetzt wird.“
„Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend“, betont Thorsten Becker weiter. Seinen Mitgliedern hat der BdB Empfehlungen zum Verhalten in der Coronakrise und insbesondere auch für den Umgang mit der Corona-Impfung gegeben. Auf der Homepage www.berufsbetreuung.de heißt es: „Es ist nicht die Aufgabe eines Betreuers/einer Betreuerin, sich stellvertretend für die von ihm betreute Person an der allgemeinen öffentlichen Diskussion um die Corona-Impfung zu beteiligen. Seine/Ihre Aufgabe ist es vielmehr, die betreute Person bei ihrer Entscheidung zu unterstützen, ob sie sich impfen lässt, und sie dann dabei ggf. auch zu vertreten.“
Auch Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky äußerte sich zum Bericht der Hessenschau: „Ein Querdenker ist für mich als Betreuer schlicht ungeeignet“. OB Kaminsky fordert Mindeststandards und Eignungstests für gesetzliche Betreuende. Dazu erklärte Thorsten Becker: „Herr Kaminsky hat vollkommen recht. Diese Forderung haben wir jahrelang mit Nachdruck vertreten. Mit der Reform der rechtlichen Betreuung, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, kommt ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren, das die Qualifikation überprüft. Dann kann nicht mehr jede*r Betreuer*in werden. Wie wichtig und sinnvoll das ist, zeigt der Fall aus Hanau.“