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Neue Infos zur Eltern-Assistenz im Familienratgeber

Logo: Familienratgeber der Aktion Mensch
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Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) "Eltern mit Behinderung oder chronischer Krankheit brauchen manchmal Unterstützung, um ihre Kinder zu versorgen. Diese Unterstützung können sie von Assistentinnen und Assistenten bekommen. Das Fachwort dafür heißt Eltern-Assistenz. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Eltern mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Eltern-Assistenz. Assistenz für Eltern mit Behinderung ist nun eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Was genau ist Eltern-Assistenz? Wie beantragt man sie? Und wer bezahlt die Assistenz? Antworten auf diese und andere gibt's im neuen Familienratgeber-Text zur Eltern-Assistenz." So heißt es vonseiten der Aktion Mensch.

Familienratgeber.de ist ein Online Info-Angebot der Aktion Mensch für Menschen mit Behinderung und deren Familien.

Den Text zur Eltern-Assistenz gibt’s auch in Leichter Sprache:
https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/eltern-assistenz.php

Für viele Eltern mit Behinderung ist eine Assistenz die wichtigste Hilfe im Alltag. Die Assistentinnen und Assistenten helfen zum Beispiel bei:

· Baby wickeln oder baden,

· Essen kochen,

· sich um das Kind kümmern, wenn die Eltern gerade nicht können.

„Eltern-Assistenz können Eltern mit ganz unterschiedlicher Behinderung oder chronischer Krankheit bekommen. Zum Beispiel Eltern mit Körperbehinderung, mit Sinnesbehinderung oder mit Lernschwierigkeiten. In den meisten Fällen bezahlt der Träger der Eingliederungshilfe die Eltern-Assistenz. Im Familienratgeber-Artikel zur Eltern-Assistenz erfahren Sie, wo Sie die Assistenz beantragen müssen und was Sie in den Antrag hineinschreiben sollten. Außerdem lesen Sie, wo Sie Beratung und Hilfe zur Eltern-Assistenz bekommen“, heißt es weiter zu den Infos des Familienratgeber.

Link zu den Infos des Familienratgeber der Aktion Mensch