BERLIN (kobinet) Der als „neu“ bezeichnete ICE 3neo der Deutschen Bahn AG stellt nach Beurteilung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) einen Stillstand trotz 320 km/h dar und bleibt weiterhin nicht barrierefrei. In diesen Zug kann man nicht ebenerdig, ohne Stufen, einsteigen; es befinden sich auch weniger Rollstuhlstellplätze als bisher im Abteil und es gibt nur ein Universal-WC an Bord. Für behinderte Menschen handelt es sich bei diesem Zug damit leider um eine gut vermarktete Mogelpackung. Als barrierefrei darf dieser nach Ansicht der ISL also nicht bezeichnet werden.
„Bundesverkehrsminister Volker Wissing und fast die gesamte Medienlandschaft scheinen ungeprüft das Wording der PR-Abteilung der Deutschen Bahn übernommen zu haben. Damit wird behauptet, dass dieser Zug barrierefrei ist. Skrupellosigkeit oder Unwissenheit? Barrierefreiheit ist laut Gesetz so definiert, das etwas ohne fremde Hilfe von allen Menschen benutzt werden kann. Bei der gesamten ICE-Flotte bleibt es weiterhin bei Zugänglichkeit durch Abhängigkeit,“ erklärt Kay Macquarrie, ISL-Sprecher für barrierefreien Tourismus.
Gegen dieses Anschaffungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von fast 3 Milliarden Euro hat die ISL, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Michael Richter und Dr. Thomas Hiby innerhalb des von der „rechte behinderter menschen“ – rbm gGmbH Marburg/Berlin geführten Verbandsklageprojektes der Aktion Mensch und des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bereits Ende September 2021 ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG bei dem Bundesbehindertenbeauftragten eingeleitet, welches zur Entscheidung ansteht. Hintergrund ist, dass die DB AG, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, im Hochgeschwindigkeits- und Fernverkehr immer noch keine barrierefreien Züge einkauft.