Menu Close

Lebenshilfe: Allgemeine Impfpflicht bedeutet Teilhabe

Grafik, Spritze und Mensch und Serumflächschen
Impfen
Foto: pixabay

Berlin (kobinet) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe mahnt erneut die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht an. "Unsere Teilhabe am Leben darf nicht länger eingeschränkt werden“, fordert Ramona Günther. "Für mich war das Impfen selbstverständlich. So sollte es auch für andere sein. Sonst gehen uns all die Menschen mit Behinderung verloren, die wegen Corona nur noch zuhause hocken. Und es wird sehr schwer, sie wieder zu erreichen und in ihr früheres Leben zurückzuholen.“ Ramona Günther, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe als sogenannte Selbstvertreterin angehört, arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Schwarzwald, wie es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe heißt.



„Langsam sinkende Ansteckungszahlen dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen mit Behinderung geschützt und wir im Herbst nicht von einer weiteren Corona-Welle überrollt werden“, ergänzt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin. Dabei geht es der Lebenshilfe darum, durch eine ausreichend hohe Impfquote die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu sichern. Ulla Schmidt meint dazu: „Dieses Ziel können wir nur durch eine allgemeine Impfpflicht erreichen!“

Menschen mit Behinderung sind nach Ansicht der Lebenshilfe in der Pandemie eine besonders vulnerable Gruppe. In den ersten Corona-Wellen waren sie oftmals isoliert in ihren Wohneinrichtungen und konnten nicht zur Arbeit oder Schule gehen. Die Betreuung leisteten dann meistens Angehörige. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderung aus dem öffentlichen Bild fast verschwunden sind.

Alle Forderungen der Lebenshilfe sind in einem Positionspapier zusammengefasst, das im Internet unter zur Verfügung steht (auch in Leichter Sprache).

Vollständiger Link zum Positionspapier: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/20211206_Lebenshilfe_Position_zum_Impfen_gegen_Corona.pdf

Leichte Sprache:

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/impfen-leichte-sprache#das-fordert-die-lebenshilfe

Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht wie geplant umzusetzen, hatte die Lebenshilfe Bayern am 8. Feberuar das Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mittels einer Presseinformation begrüßt. Impfen sei der entscheidende Weg aus der Pandemie. Davon sei die Lebenshilfe Bayern überzeugt. „Dennoch begrüßen wir im Moment das vorläufige Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern“, erklärte die Landesvorsitzende Barbara Stamm und sprach sich für eine allgemeine Impfpflicht aus.

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seien noch viel zu viele Fragen ungeklärt, die dringend von der Bundesregierung beantwortet werden müssten, erläuterte Stamm am 8. Februar weiter. Das schaffe große Unruhe in den Lebenshilfe-Einrichtungen vor Ort und verunsichere die Mitarbeitenden ebenso wie die Leitungsebene enorm. In der Praxis komme es derzeit zu nahezu absurden Situationen beispielsweise in Förderzentren, in denen Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfach Behinderung beschult und betreut werden. Hier sei nicht zu erklären, dass ein Teil der Beschäftigten einer Impfpflicht unterliegt (Tagesstätten-Betreuung, medizinische Therapeuten oder Schulbegleitungen), die Lehrkräfte hingegen, die am Vormittag am selben Kind arbeiten, nicht, hieß es am 8. Februar vonseiten der Lebenshilfe Bayern.

„Wir versuchen aktuell alles, um die Menschen, die sich bei der Lebenshilfe tagtäglich mit aller Kraft für Menschen mit Behinderungen engagieren, davon zu überzeugen, wie wichtig Impfungen für sie und eben diese Menschen sind“, betonte Barbara Stamm. Deswegen müsse, wie schon von Beginn an von der Lebenshilfe gefordert, auf eine einrichtungsbezogene auch rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen. „Und Einrichtungen der Behindertenhilfe und deren Personal müssen in der Priorisierung ganz vorne mit dabei sein, um die vulnerable Gruppe der Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu schützen“.