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Berlin (kobinet) Der Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
vom 7. April 2022 (2022-04-07-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de) sieht unter Ziffer 12. a. vor, dass die geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG beantragt und einen entsprechenden Aufenthaltstitel oder bereits vorab eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, zeitnah Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten und die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zum 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt werden sollen. Darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hingewiesen.











































