
Foto: H.-Günter Heiden
Berlin (kobinet) "Menschen, die auf Intensivpflege angewiesen sind, können von den Krankenkassen zu einem Leben im Heim gezwungen werden. Die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor zwei Wochen verabschiedet wurde und ab 2023 gilt, verschleiert diese Option mit wohlklingendem Wortgeplänkel", kritisiert die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade.
„Das eigentliche Ziel der Krankenkassen, Geld zu sparen, indem den Betroffenen nicht ein menschenwürdiges Leben in der eigenen Häuslichkeit, sondern nur ein Heimplatz zugestanden wird, ist weder im Gesetzgebungsprozess noch bei der Erarbeitung der zugehörigen Richtlinie jemals in Frage gestellt worden“, bemängelt die LIGA-Sprecherin, Dr. Sigrid Arnade. Lediglich die eindeutigen Formulierungen, dass Intensivpflege nur noch stationär erbracht wird, seien durch eine weichere Diktion mit demselben Ergebnis ersetzt worden. „Die Anforderungen an die beteiligten Ärzt*innen und Assistenz-/Pflegekräfte sind fachlich so hochgeschraubt worden, dass es an ein Wunder grenzen würde, entsprechende Personen für eine Versorgung im ambulanten Bereich zu finden“, erläutert Dr. Sigrid Arnade.
Außerdem wurde nach Ansicht von Dr. Sigrid Arnade entgegen aller fachlicher Erwägungen der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt und den Kassen damit eine weitere Sparoption eröffnet: Nur solchen Personen könne eine Intensivpflege verordnet werden, bei denen eine „Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar erforderlich ist“. Die vielen Menschen, bei denen solche Situationen nicht täglich auftreten, die aber unvorhersehbar in größeren Abständen eine sofortige medizinische oder pflegerische Intervention benötigen, seien nicht umfasst.
„Es ging nie darum, eine optimale Versorgung der Betroffenen bei einem Höchstmaß an Lebensqualität zu gewährleisten“, resümiert die LIGA-Sprecherin den langen Prozess seit dem ersten Gesetzentwurf im Sommer 2019. „Selbst in einer letzten Anhörung zur Richtlinie im Oktober 2021 wurde es von interessierter Seite so dargestellt, als sei Intensivpflege ein erstrebenswerter Wellnessbereich, der vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt werden müsse“, erklärte Dr. Sigrid Arnade
Arnade vermutet nun, dass auf den Vorstandsetagen der Krankenkassen seit zwei Wochen die Sektkorken knallen, während der Großteil der sonst so kämpferischen Behindertenbewegung schweigt, lobt und abwartet. Hier habe sich einmal mehr die alte Taktik „If you cant beat them – eat them“ bewährt, und die Betroffenen seien durch Beteiligungsformate mit Staatsgeheimnischarakter eingelullt worden. „Bleibt nur zu hoffen, dass die neue Koalition ihre im Koalitionsvertrag formulierte Absicht umsetzt und weiterhin die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich ermöglicht“, so Arnade abschließend.
Link zum Download der Richtlinie: https://www.g-ba.de/beschluesse/5142/
Die LIGA Selbstvertretung ist ein Zusammenschluss von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet, geführt und gelenkt werden.
Ich kann es echt nicht mehr hören (screenreader) aber es ist alles immer nur Geplänkel und Gequatsche. Das da aber mal jemand von Kobinet oder „LIGA“ sich hinstellt und den Mut des Handels zeigt, das wird wohl nie passieren.
So bleiben die Statements in Blog wie diesem Stecken und am Ende ändert sich dann doch nichts.
Das am Ende das IPReG ein plakativ medizinisches Verrecken bedeuten kann, für jene die eben nicht entwöhnt werden können, dass es um die Selbstbestimmung die grundrechtlich verankert, im direkten Sinne und grundrechtlich verankert über die UN-BRK geht, davon schreibt nie jemand etwas und dagegen zu handeln, also auch die juristischen Wege, bis zum EUGH, gehen, das bleibt der Wunschtraum einzelner und gerade betroffener, die sich den juristischen Weg dann oft nicht leisten können.
Willkommen in einer sich nie ändernden Welt