DRSDEN (kobinet) Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf politische Mitwirkung. Das ist im Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben, die Deutschland bereits im Jahr 2009 ratifiziert hat. Noch längst nicht ist diese Verpflichtung in Deutschland umfassend umgesetzt. Dessen wurde man sich in einer Podiumsdiskussion Anfang Oktober zu Thema "Partizipation in der Demokratie" in Sachsen einig.
Gemeinsam mit den Experten hatte das Publikum bei der Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen über die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Demokratie debattiert.
Der Konsens dieser Diskussion lautete, dass die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Sachsen derzeit zumindest ausbaufähig sind.
Alle, die diese Diskussion im Original nachhören möchten, können dies nun auf dem YouTube-Kanal der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen tun.