
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt nachdem die bisherige für Empfänger von Arbeitslosengeld II die Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft gesetzt werden sollen. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße dagegen neu regeln.











































