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Paritätischer fordert Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen

Zwei Personen stehen auf dem  A für Arbeitsamt
Symbolbild von Hartz IV
Foto: Gemeinfrei

BERLIN (kobinet) Sanktionen in Hartz IV sind eine "Handhabe gegen die kleine Gruppe, die sich sonst entzieht" - erklärte kürzlich der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele. Dem widerspricht der Paritätischen Wohlfahrtsverbands und betont, dass Sanktionen weder sachgerecht noch zielführend seien und eine Kürzung des Existenzminimums nicht zu rechtfertigen ist. Zugleich erinnert dieser Verbandan den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die aktuelle Praxis grundlegend zu reformieren und fordert eine grundsätzliche Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen.

„Sanktionen unter das Existenzminimum sind weder sachgerecht noch zielführend und sie sind schon gar nicht mit unserer Verfassung vereinbar“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen. Wenn es die Bundesregierung ernst meint mit ihrem Bürgergeld, ist für eine solche Mentalität schwarzer Pädagogik kein Platz mehr in der Bundesagentur für Arbeit.“

Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten im vergangenen Jahr mindestens einmal sanktioniert wurden. Damit sei die Zahl der verhängten Sanktionen 2021 gegenüber dem Vorjahr um etwa 23.000 gestiegen, so der Paritätische Wohlfahrtsverband.