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Inklusionsförderrat tagte in Mecklenburg-Vorpommern

Wappen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Schwerin (kobinet) Am 7. April fand die konstituierende Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern statt. Sozialministerin Stefanie Drese betonte dabei den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Inklusionsförderrat (IFR) tagte zum ersten Mal unter neuem Namen. Das Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung "Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin und betonte: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen, heißt es in einer Presseinformation des Sozialministeriums von Mecklenburg-Vorpommern. Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Link zu weiteren Informationen zur Zusammensetzung des Gremiums