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Stuttgart (kobinet) Baden-Württemberg beschäftigt in der Landesverwaltung immer weniger Menschen mit schwerer Behinderung und muss daher Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro tätigen. Die Quote betrug nach Angaben des Sozialministeriums im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt 4,24 Prozent. Die baden-württembergische Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, bezeichnete diese Entwicklung verheerend.
„Das Land hat als Arbeitgeber damit seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht“, schreibt der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha in einer Kabinettsvorlage, aus der die Heilbronner Stimme zitierte. Die im Sozialgesetzbuch vorgegebene Schwerbehindertenquote liegt bei fünf Prozent. Im Sozialministerium liegt die Quote bei 8,91 Prozent, im Kultusministerium aber nur bei 3,4 Prozent. Der Trend in der Landesverwaltung ist damit weiter rückläufig. Die Quote lag nach 2018 mit 4,54 Prozent und 2019 mit 4,46 Prozent im Jahr 2020 mit 4,24 auf einem Tiefstand.
Nach dem Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern gewährleisten, dass wenigstens fünf Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit schwerer Behinderung sind. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Arbeitgeber Ausgleichsabgaben an die zuständigen Integrationsämter bezahlen.
„Dass die Landesverwaltung in vielen Bereichen in den letzten Jahren die Pflichtquote nicht erreicht, ist verheerend. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht sogar immer weiter zurück. Dabei punkten Menschen mit Behinderungen mit fachlicher Kompetenz, oftmals langjähriger Berufserfahrung und hoher Sozialkompetenz. Sie sind Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte, die bestärken und zeigen, was alles möglich ist. Auch angesichts des Fachkräftemangels müssen die Zahlen wachrütteln und können nicht zufriedenstellen. Auch die Folgen der Pandemie haben sich überall auf die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Beschäftigten stärker ausgewirkt, als bei anderen. Die Landesverwaltung hat gegenüber anderen Arbeitgebern auch eine Vorbildfunktion. Es ist immer der bessere Weg, in die Beschäftigung und Fähigkeiten von Menschen zu investieren, als in eine Abgabe. Die Landesverwaltung kann mehr Potentiale nutzen. Sie muss verstärkt schwerbehinderte Menschen in den Landesdienst einstellen. Alle Ressorts sind aufgerufen, mit gutem Beispiel voranzugehen“, erklärte Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen.