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Bundesregierung: Keine zentrale Erfassung von Projekten zu Disability Studies

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Foto: Susanne Göbel

Berlin/Köln (kobinet) Die Zuordnung von Forschungsvorhaben zu den Disability Studies wird in Deutschland nicht strukturell erfasst. Dies erklärt die Bundesregierung nach Informationen von Heute im Bundestag in ihrer Antwort (20/1193) auf eine Kleine Anfrage (20/953) der Bundestagsfraktion Die Linke. Ebenfalls gebe es laut Bundesregierung keine bundesweiten Informationen dazu, an wie vielen Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Disability-Studies-Fachbereiche oder Lehrstühle existieren. Aktuell ist jedoch ein Handbuch zu Disability Studies erschienen.

„Gegenstand der Disability Studies sind laut Fragestellern unter anderem die Geschichte des Lebens mit Behinderungen, die Schaffung umfassender Barrierefreiheit und die selbstbestimmten Teilhabeermöglichung“, heißt es im Kurzbericht von Heute im Bundestag zur Anfrage der Linksfraktion.

Ein umfassendes Handbuch zu den Disability Studies als Grundlegung eines Forschungsfeldes mit interdisziplinären Zugängen und als Nachschlagewerk zu Theorie, Methodologie, Empirie für Forschung und Lehre, das vor kurzem von Prof. Anne Waldschmidt von der Universität Köln herausgegeben wurde, gibt demgegenüber vielleicht mehr Aufschluss über die Disability Studies.

Link zu weiteren Infos zum Handbuch Disability Studies