Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Anlässlich der Debatte zur ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die heute am 7. Mai ab 9:00 Uhr im Bundestag stattfindet, fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. „Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz.“ Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. „Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen“, so Bentele. „Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes.“




