BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ist ein wichtiger Verband in Deutschland.
Für-sorge bedeutet: Geld vom Staat für Menschen, die Hilfe brauchen.
Der Verband setzt sich für Menschen ein.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe.
Am 5. Mai 2026 ist der Europäische Protest-Tag.
An diesem Tag geht es um die Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderung.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Der Deutsche Verein erinnert an wichtige Rechte.
Am 24. Februar 2009 hat Deutschland ein wichtiges Abkommen unterschrieben.
Ein Abkommen ist eine Vereinbarung zwischen vielen Ländern.
Das Abkommen heißt UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Deutschland hat sich damit verpflichtet.
Verpflichtet bedeutet: Man muss etwas tun.
Es ist keine freie Wahl.
Deutschland muss die Rechte von Menschen mit Behinderung einhalten.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist sehr wichtig.
Sie stellt Selbst-Bestimmung in den Mittelpunkt.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Menschen entscheiden selbst über ihr Leben.
Sie stellt auch Teil-Habe in den Mittelpunkt.
Teil-Habe bedeutet: Menschen können überall mitmachen.
Dr. Verena Staats ist die Chefin des Deutschen Vereins.
Sie sagt: Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist geltendes Recht.
Geltendes Recht bedeutet: Das Gesetz gilt jetzt.
Es muss befolgt werden.
Deutschland muss die Rechte wirklich umsetzen.
Es gibt aber auch große Probleme.
Die Kosten werden immer höher.
Es gibt zu wenig Fach-Kräfte.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Aus-bildung.
Sie können bestimmte Arbeiten besonders gut.
Der Deutsche Verein sucht nach guten Lösungen.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen geschrieben.
Empfehlungen sind Vorschläge für bessere Lösungen.
Die Empfehlungen helfen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.
Diese Hilfe ist für den Alltag.
Der Deutsche Verein schlägt vor: weniger Büro-kratie.
Büro-kratie bedeutet: viele Formulare und Regeln.
Die Abläufe sollen einfacher werden.
Es soll mehr Personal geben.
Die Kosten für Wohnen sollen gesichert werden.
Das Ziel bleibt klar:
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Sie sollen selbst über ihr Leben entscheiden.
Das gilt in allen Bereichen des Lebens.
Die Empfehlungen könnt ihr hier lesen:
Empfehlungen zur Eingliederungs-Hilfe

Foto: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstreicht zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in Zeiten großer Herausforderungen. Am 24. Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die Menschenrechtskonvention steht für einen Paradigmenwechsel, der Selbstbestimmung und Teilhabe in den Mittelpunkt rückt. "Die UN-BRK ist geltendes Recht. Deutschland muss sich daher daran messen lassen, ob die Rechte aus der Konvention auch tatsächlich umgesetzt werden", so Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein sieht gleichwohl, dass es angesichts steigender Kosten sowie des sich verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangels dringend geeigneter Lösungsansätze bedarf, um die Eingliederungshilfe verlässlich und wirksam für die Zukunft aufzustellen. In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen unterbreitet der Deutsche Verein konstruktive Vorschläge zum Bürokratieabbau und einer effizienteren Gestaltung der Verwaltungsverfahren sowie zur Personalsicherung und -gewinnung.
Zudem setzt sich der Deutsche Verein für die Nutzung von Trägerbudgets sowie die Sicherstellung der Refinanzierung der Wohnkosten und der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen ein. Das Ziel, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen umzusetzen, bleibt weiterhin wichtig.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind unter diesem Link nachzulesen.

Foto: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstreicht zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in Zeiten großer Herausforderungen. Am 24. Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die Menschenrechtskonvention steht für einen Paradigmenwechsel, der Selbstbestimmung und Teilhabe in den Mittelpunkt rückt. "Die UN-BRK ist geltendes Recht. Deutschland muss sich daher daran messen lassen, ob die Rechte aus der Konvention auch tatsächlich umgesetzt werden", so Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein sieht gleichwohl, dass es angesichts steigender Kosten sowie des sich verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangels dringend geeigneter Lösungsansätze bedarf, um die Eingliederungshilfe verlässlich und wirksam für die Zukunft aufzustellen. In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen unterbreitet der Deutsche Verein konstruktive Vorschläge zum Bürokratieabbau und einer effizienteren Gestaltung der Verwaltungsverfahren sowie zur Personalsicherung und -gewinnung.
Zudem setzt sich der Deutsche Verein für die Nutzung von Trägerbudgets sowie die Sicherstellung der Refinanzierung der Wohnkosten und der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen ein. Das Ziel, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen umzusetzen, bleibt weiterhin wichtig.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind unter diesem Link nachzulesen.




