BERLIN (kobinet)
Das Bünd-nis für selbst-bestimmtes Leben warnt.
Ein Bünd-nis ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kämpfen gemeinsam für ein Ziel.
Das Bünd-nis vertritt Menschen mit Behinderung.
Die Gruppe setzt sich für selbst-bestimmtes Leben ein.
Das Bünd-nis sagt: Die Verwaltung handelt nicht.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für Menschen.
Zum Beispiel in einer Stadt.
Der Haupt-ausschuss hat vor 5 Monaten etwas beschlossen.
Ein Haupt-ausschuss ist eine Gruppe von gewählten Personen.
Diese Gruppe trifft wichtige Entscheidungen.
Der Haupt-ausschuss ist ein wichtiges Gremium in Berlin.
Ein Gremium ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen entscheiden gemeinsam über wichtige Dinge.
Der Beschluss bedeutet: Assistentinnen und Assistenten bekommen mehr Geld.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Das gilt ab dem 1. Januar 2026.
Die Bezahlung soll nach Entgelt-gruppe 5 erfolgen.
Eine Entgelt-gruppe ist eine Stufe bei der Bezahlung.
Je höher die Stufe, desto mehr Geld bekommt man.
Es gibt eine genaue Anweisung für diese Bezahlung.
Diese Anweisung heißt Weisung.
Sie sagt einem Amt genau, was es tun soll.
Die Weisung liegt beim Landes-amt für Gesundheit und Soziales vor.
Das Landes-amt für Gesundheit und Soziales heißt auch Lageso.
Ein Landes-amt ist ein großes Amt des Bundes-landes.
Es ist zuständig für bestimmte Aufgaben im Land.
Das Lageso hat die Weisung seit dem 30. März 2026.
Das Lageso setzt die Weisung aber nicht um.
Das Lageso spricht von Form-fehlern.
Ein Form-fehler bedeutet: Etwas ist angeblich nicht richtig ausgefüllt oder eingereicht worden.
Das Bünd-nis glaubt das nicht.
Das Bünd-nis stellt viele Fragen.
Warum wird die Weisung nicht umgesetzt?
Welches Amt hält den Beschluss auf?
Ein Amt ist eine Behörde.
Etwas aufhalten bedeutet: Jemand verhindert, dass etwas weitergeht.
Die Verzögerung ist ein großes Problem.
Eine Verzögerung bedeutet: Etwas passiert später als geplant.
Menschen mit Behinderung sind betroffen.
Diese Menschen beschäftigen eigene Assistentinnen und Assistenten.
Eine Assistenz hilft anderen Menschen im Alltag.
Das nennt man das Arbeit-geber-Modell.
Beim Arbeit-geber-Modell sind Menschen mit Behinderung selbst der Chef.
Sie suchen ihre Assistenz selbst aus und zahlen den Lohn.
Im Arbeit-geber-Modell bestimmen Menschen mit Behinderung selbst.
Sie wählen ihre Assistentinnen und Assistenten selbst aus.
Sie zahlen aktuell nur nach Entgelt-gruppe 3.
Das ist weniger Geld als in Entgelt-gruppe 5.
Assistentinnen und Assistenten könnten deshalb zu anderen Diensten wechseln.
Außerdem kostet die Verzögerung sehr viel Geld.
Jeder Monat kostet Berlin mehrere Zehn-tausend Euro.
Das Geld wird für Nach-berechnungen gebraucht.
Eine Nach-berechnung bedeutet: Löhne werden neu berechnet.
Das gilt dann auch für vergangene Monate.
Am 29. April 2026 gab es eine Sitzung.
Dort hieß es: Alles ist jetzt geklärt.
Das Geld kann rückwirkend ausgezahlt werden.
Rückwirkend bedeutet: Das gilt auch für Monate in der Vergangenheit.
Das Bünd-nis hat das schon früher gehört.
Bisher ist aber nichts passiert.
Das Bünd-nis setzt jetzt eine letzte Frist.
Eine Frist ist ein letzter Termin.
Bis dahin muss man etwas erledigt haben.
Die Frist endet am 11. Mai 2026 um 14:00 Uhr.
Bis dahin muss das Lageso eine schriftliche Zusage geben.
Die Zusage muss bedeuten: Die Weisung wird sofort umgesetzt.
Die Zusage muss an die AAPA gehen.
AAPA bedeutet: Arbeits-gemeinschaft der behinderten Arbeit-geberinnen und Arbeit-geber mit Persönlicher Assistenz.
Eine Arbeits-gemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten gemeinsam an einem Ziel.
Kommt keine Zusage, handelt das Bünd-nis.
Das Bünd-nis plant dann eine öffentliche Aktion.
Eine öffentliche Aktion bedeutet: Viele Menschen erfahren davon.

Foto: omp
BERLIN (kobinet) Das "Bündnis für selbstbestimmtes Leben" schlägt Alarm, denn die Verwaltung hat den politischen Willen des Hauptausschusses fünf Monate später immer noch nicht umgesetzt. Der Hauptausschuss hatte vor mittlerweile fünf Monaten beschlossen, dass der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Tarifverträge der Assistenzdienste ab 01. Januar 2026 gleichbehandelt werden. Demnach sind alle Assistent*innen seit Jahresbeginn nach TV-L-Entgeltgruppe (EG) 5 zu vergüten. Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderliche Fachliche Weisung wird jedoch vom Landesamt für Gesundheit und Soziale (Lageso) immer noch nicht angewendet, obwohl diese seit 30. März 2026 dort vorliegt. Angeblich lägen "Formfehler" vor.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben fragt sich nun: Woran hakt die Umsetzung wirklich? Welche Behörde torpediert den Beschluss? Warum setzt das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Fachliche Weisung nicht um?
Für die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet die Verzögerung der Umsetzung der Fachlichen Weisung große Unsicherheit und stellt eine Bedrohung des selbstbestimmten Arbeitgeber-Modells dar: Bis zu einer Anwendung der Fachlichen Weisung sollen behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Assistentinnen und Assistenten nur nach EG 3 entlohnen und müssen einen Wechsel ihrer Assistentinnen und Assistenten zu den Assistenzdiensten fürchten.
Außerdem kostet jeder Monat Verzögerung das Land Berlin mehrere Zehntausend Euro, die für die Nachberechung der Löhne anfallen.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 29. April 2026 hieß es, dass jetzt alles geklärt sei und die Auszahlung rückwirkend erfolgen könne. Das dachte das Bündnis aber auch schon, als es erfuhr, dass die Fachliche Weisung dem Lageso seit dem 30. März 2026 vorliegt.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben setzt der zuständigen Behörde eine letzte Frist: „Wenn der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeberinnen und mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. bis zum 11. Mai 2026 um 14:00 Uhr keine schriftliche Zusage vom Lageso vorliegt, dass die Fachlichen Weisung ab sofort umgesetzt wird, werden wir den politischen Willen des Landes Berlin mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion einfordern!“

Foto: omp
BERLIN (kobinet) Das "Bündnis für selbstbestimmtes Leben" schlägt Alarm, denn die Verwaltung hat den politischen Willen des Hauptausschusses fünf Monate später immer noch nicht umgesetzt. Der Hauptausschuss hatte vor mittlerweile fünf Monaten beschlossen, dass der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Tarifverträge der Assistenzdienste ab 01. Januar 2026 gleichbehandelt werden. Demnach sind alle Assistent*innen seit Jahresbeginn nach TV-L-Entgeltgruppe (EG) 5 zu vergüten. Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderliche Fachliche Weisung wird jedoch vom Landesamt für Gesundheit und Soziale (Lageso) immer noch nicht angewendet, obwohl diese seit 30. März 2026 dort vorliegt. Angeblich lägen "Formfehler" vor.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben fragt sich nun: Woran hakt die Umsetzung wirklich? Welche Behörde torpediert den Beschluss? Warum setzt das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Fachliche Weisung nicht um?
Für die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet die Verzögerung der Umsetzung der Fachlichen Weisung große Unsicherheit und stellt eine Bedrohung des selbstbestimmten Arbeitgeber-Modells dar: Bis zu einer Anwendung der Fachlichen Weisung sollen behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Assistentinnen und Assistenten nur nach EG 3 entlohnen und müssen einen Wechsel ihrer Assistentinnen und Assistenten zu den Assistenzdiensten fürchten.
Außerdem kostet jeder Monat Verzögerung das Land Berlin mehrere Zehntausend Euro, die für die Nachberechung der Löhne anfallen.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 29. April 2026 hieß es, dass jetzt alles geklärt sei und die Auszahlung rückwirkend erfolgen könne. Das dachte das Bündnis aber auch schon, als es erfuhr, dass die Fachliche Weisung dem Lageso seit dem 30. März 2026 vorliegt.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben setzt der zuständigen Behörde eine letzte Frist: „Wenn der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeberinnen und mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. bis zum 11. Mai 2026 um 14:00 Uhr keine schriftliche Zusage vom Lageso vorliegt, dass die Fachlichen Weisung ab sofort umgesetzt wird, werden wir den politischen Willen des Landes Berlin mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion einfordern!“




