Berlin (kobinet)
Heute ist der 7. Mai.
Im Bundes-Tag wird heute über ein Gesetz gesprochen.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleich-stellungs-Gesetz.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Es sorgt dafür, dass alle gleich behandelt werden.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Das Gesetz soll geändert werden.
Es ist die 1. Lesung zu dieser Änderung.
Eine Lesung ist ein Schritt im Bundes-Tag, bei dem über einen neuen Gesetz-Plan gesprochen wird.
Der Sozial-Verband VdK kritisiert den Gesetz-Entwurf.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie setzen sich für die Rechte anderer Menschen ein.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: Das Gesetz hat große Schwächen.
Es schützt Menschen mit Behinderung nicht gut genug.
Es gibt zu viele Lücken beim Schutz vor Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das nennt man auch Diskriminierung.
Unternehmen sollen Hindernisse für Menschen mit Behinderung beseitigen.
Das nennt man angemessene Vor-Kehrungen.
Vor-Kehrungen sind Maßnahmen gegen Hindernisse, die Menschen mit Behinderung helfen.
Der neue Gesetz-Entwurf sagt: Umbau-Maßnahmen sind für Firmen unzumutbar.
Umbau-Maßnahmen bedeutet: Man verändert ein Gebäude.
Zum Beispiel baut man eine Rampe statt einer Stufe.
Unzumutbar bedeutet: Man kann das nicht verlangen.
Das soll ohne Prüfung des einzelnen Falls gelten.
Verena Bentele nennt ein Beispiel.
Eine Bank hat eine Stufe am Eingang.
Eine Rampe könnte diese Stufe ersetzen.
Eine Rampe ist schnell und günstig gebaut.
Trotzdem würde das künftig nicht mehr geprüft.
Der VdK hält das für falsch.
Der VdK kritisiert auch den Rechts-Schutz.
Rechts-Schutz bedeutet: Menschen können ihre Rechte vor Gericht durchsetzen.
Ursprünglich war eine Beweis-Last-Erleichterung geplant.
Beweis-Last-Erleichterung bedeutet: Betroffene müssen nicht alles allein beweisen.
Sie bekommen dabei Hilfe.
Diese Regelung wurde aus dem Entwurf gestrichen.
Jetzt müssen Betroffene eine Benachteiligung selbst beweisen.
Das ist ein großes Problem.
Unternehmen haben viel Geld und juristische Unterstützung.
Juristisch bedeutet: etwas mit dem Recht zu tun, zum Beispiel Hilfe von einem Anwalt.
Betroffene Menschen haben das oft nicht.
Verena Bentele sagt: Ohne diese Regelung ist Gleich-stellung kaum möglich.
Es gibt noch ein weiteres Problem.
Gerichte können künftig nur eine Benachteiligung feststellen.
Sie können aber keine Änderung verlangen.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an eine Regel.
Ein Gericht stellt den Verstoß fest.
Aber für die betroffene Person ändert sich nichts.
Der Aufzug bleibt dann trotzdem kaputt.
Die Rampe wird trotzdem nicht gebaut.
Verena Bentele sagt: Das reicht nicht aus.
Ein festgestellter Verstoß muss behoben werden.
Sonst bleibt Barriere-Freiheit ein leeres Versprechen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall hin.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der VdK fordert: Das Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden.
Überarbeiten bedeutet: Wichtige Dinge ändern.
Das Gesetz soll Benachteiligung wirklich verhindern.
Es soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Anlässlich der Debatte zur ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die heute am 7. Mai ab 9:00 Uhr im Bundestag stattfindet, fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. "Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz." Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. "Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen", so Bentele. "Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes."
Auch beim Rechtsschutz sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch ist aus Sicht des VdK, dass eine ursprünglich geplante Beweislasterleichterung bei der Beweisführung gestrichen wurde: Betroffene müssten demnach Diskriminierung selbst beweisen – gegenüber Unternehmen, die über weit mehr Ressourcen und juristische Unterstützung verfügen. „Das ist kein technisches Detail, sondern eine zentrale Frage des Zugangs zum Recht“, betont Bentele. „Ohne diese Regelung bleibt rechtliche Gleichstellung im Alltag für viele Betroffene kaum durchsetzbar.“
Darüber hinaus kritisiert der VdK, dass Gerichte bei Verstößen künftig nur eine Benachteiligung feststellen können, ohne Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung. Das führt zu einer absurden Situation: Ein Urteil bestätigt den Verstoß, doch für die betroffene Person ändert sich nichts. Der Aufzug bleibt defekt, die Rampe wird nicht gebaut, die barrierefreie Alternative fehlt weiterhin. „Eine bloße Feststellung reicht also nicht aus“, so Bentele. „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, muss sich daraus ein klares Recht ergeben, dass der Missstand behoben wird. Andernfalls bleibt Barrierefreiheit ein leeres Versprechen.“
Der Sozialverband VdK appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse ein wirksames Gesetz sein, das Diskriminierung tatsächlich verhindert und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärkt.

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Anlässlich der Debatte zur ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die heute am 7. Mai ab 9:00 Uhr im Bundestag stattfindet, fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. "Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz." Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. "Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen", so Bentele. "Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes."
Auch beim Rechtsschutz sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch ist aus Sicht des VdK, dass eine ursprünglich geplante Beweislasterleichterung bei der Beweisführung gestrichen wurde: Betroffene müssten demnach Diskriminierung selbst beweisen – gegenüber Unternehmen, die über weit mehr Ressourcen und juristische Unterstützung verfügen. „Das ist kein technisches Detail, sondern eine zentrale Frage des Zugangs zum Recht“, betont Bentele. „Ohne diese Regelung bleibt rechtliche Gleichstellung im Alltag für viele Betroffene kaum durchsetzbar.“
Darüber hinaus kritisiert der VdK, dass Gerichte bei Verstößen künftig nur eine Benachteiligung feststellen können, ohne Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung. Das führt zu einer absurden Situation: Ein Urteil bestätigt den Verstoß, doch für die betroffene Person ändert sich nichts. Der Aufzug bleibt defekt, die Rampe wird nicht gebaut, die barrierefreie Alternative fehlt weiterhin. „Eine bloße Feststellung reicht also nicht aus“, so Bentele. „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, muss sich daraus ein klares Recht ergeben, dass der Missstand behoben wird. Andernfalls bleibt Barrierefreiheit ein leeres Versprechen.“
Der Sozialverband VdK appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse ein wirksames Gesetz sein, das Diskriminierung tatsächlich verhindert und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärkt.




