Berlin (kobinet)
Heute ist der 7. Mai 2026.
Ab 9:00 Uhr gibt es eine wichtige Debatte.
Eine Debatte ist ein Gespräch über verschiedene Meinungen.
Der Deutsche Bundes-Tag diskutiert ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Kurz: BGG.
Das BGG soll Menschen mit Behinderungen mehr Rechte geben.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundes-Regierung.
Ein Beauftragter kümmert sich offiziell um ein bestimmtes Thema.
Er kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Er kritisiert den Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch verändert werden.
Er sagt: Der Entwurf reicht nicht aus.
Der Koalitions-Vertrag verspricht mehr Barriere-Freiheit.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Darin stehen Regeln für die Zusammen-Arbeit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall hin.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch Menschen im Roll-Stuhl können alles benutzen.
Der Entwurf erfüllt dieses Versprechen nicht ausreichend.
Der Entwurf soll auch private Firmen einschließen.
Das passiert im Entwurf aber nicht genug.
Jürgen Dusel fordert deshalb ein besseres Gesetz.
Er richtet diese Forderung an die Bundes-Tags-Abgeordneten.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Parlament.
Bundes-Tags-Abgeordnete entscheiden über neue Gesetze.
Der Entwurf enthält ein Recht auf angemessene Vorkehrungen.
Vorkehrungen sind Hilfen für eine bestimmte Person.
Diese Hilfen lösen ein Problem im Einzel-Fall.
Ein Beispiel: Personal trägt eine Einkaufs-Tüte vor die Tür.
Das passiert, wenn der Eingang zu eng für einen Roll-Stuhl ist.
Solche Hilfen ändern aber nichts am Gebäude selbst.
Das reicht für echte Barriere-Freiheit nicht aus.
Das Gesetz erlaubt keine Umbau-Arbeiten an Gebäuden.
Umbau-Arbeiten bedeuten: etwas an einem Gebäude verändern.
Zum Beispiel eine Tür breiter machen.
Immer mehr Menschen brauchen Barriere-Freiheit.
Das Gesetz hilft dabei nicht genug.
Firmen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das nennt man auch Diskriminierung.
Firmen, die das tun, werden aber nicht bestraft.
Es drohen keine Strafen wie Buß-Gelder.
Ein Buß-Geld ist eine Geld-Strafe.
Man muss Geld zahlen, weil man etwas falsch gemacht hat.
Nur Betroffene selbst können ihr Recht einfordern.
Betroffene sind Menschen, die selbst von einem Problem betroffen sind.
Jürgen Dusel nennt dieses Gesetz einen zahnlosen Tiger.
Das bedeutet: Das Gesetz ist schwach.
Es hat keine echte Wirkung.
Bei der Deutschen Bahn gibt es eine Besonderheit.
Dort ist der Schadens-Ersatz auf 1.000 Euro begrenzt.
Schadens-Ersatz bedeutet: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür Geld zahlen.
Das sagte Jürgen Dusel am 6. Mai 2026 auf Facebook.
Die Debatte im Bundes-Tag wird live übertragen.
Du kannst sie auf www.bundestag.de verfolgen.
Der Gesetz-Entwurf wurde am 11. Februar vom Kabinett beschlossen.
Das Kabinett ist die Gruppe der Minister in der Regierung.
Sie leiten zusammen das Land.
Jetzt prüfen die Abgeordneten den Entwurf.
Sie können den Entwurf noch verändern.
Ein endgültiger Beschluss kommt erst nach der Sommer-Pause.
Ein Beschluss ist eine gemeinsame Entscheidung einer Gruppe.
Hier kannst du den Facebook-Beitrag von Jürgen Dusel lesen:

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) Heute, am 7. Mai 2026 ab 9:00 Uhr, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde. Der Gesetzgebungsprozess wurde von Anfang an von Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Verbänden und der Zivilgesellschaft kritisch begleitet. Der vorliegende Entwurf steht stark in der Kritik, denn er löst aus Sicht Jürgen Dusels nicht ein, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Koalition auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken wolle. Daher fordert der Bundesbehindertenbeauftragte im Vorfeld der Debatte, die auf www.bundestag.de live übertragen wird, die Bundestagsabgeordneten auf, für ein Gesetz zur Barrierefreiheit zu sorgen, dass diesen Namen verdient.
„Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, z. B. Arztpraxen, Kinos oder Geschäfte, damit sie Zugang zu den Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir langfristig nicht weiter und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen! Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keine Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt“, teilte Jürgen Dusel am 6. Mai 2026 im Vorfeld der heutigen Debatte auf Facebook mit.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG wurde am 11. Februar vom Kabinett verabschiedet. Im folgenden parlamentarischen Verfahren können noch Änderungen durch die Abgeordneten vorgenommen werden. Ein Beschluss wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet, teilte der Beauftragte mit.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) Heute, am 7. Mai 2026 ab 9:00 Uhr, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde. Der Gesetzgebungsprozess wurde von Anfang an von Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Verbänden und der Zivilgesellschaft kritisch begleitet. Der vorliegende Entwurf steht stark in der Kritik, denn er löst aus Sicht Jürgen Dusels nicht ein, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Koalition auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken wolle. Daher fordert der Bundesbehindertenbeauftragte im Vorfeld der Debatte, die auf www.bundestag.de live übertragen wird, die Bundestagsabgeordneten auf, für ein Gesetz zur Barrierefreiheit zu sorgen, dass diesen Namen verdient.
„Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, z. B. Arztpraxen, Kinos oder Geschäfte, damit sie Zugang zu den Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir langfristig nicht weiter und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen! Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keine Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt“, teilte Jürgen Dusel am 6. Mai 2026 im Vorfeld der heutigen Debatte auf Facebook mit.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG wurde am 11. Februar vom Kabinett verabschiedet. Im folgenden parlamentarischen Verfahren können noch Änderungen durch die Abgeordneten vorgenommen werden. Ein Beschluss wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet, teilte der Beauftragte mit.




