Berlin (kobinet)
Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist eine Gruppe von Organisationen.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten gemeinsam an einem Ziel.
Das Bündnis kämpft gegen Dis-kri-mi-nie-rung in Deutschland.
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Die Bundes-Regierung hat am 6. Mai 2026 einen Beschluss gefasst.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Alle in der Gruppe haben zusammen entschieden.
Die Regierung will das AGG ändern.
Das AGG ist das All-ge-meine Gleich-Be-hand-lungs-Gesetz.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor Dis-kri-mi-nie-rung.
Das Bündnis findet diese Entscheidung wichtig und richtig.
Das AGG gibt es seit dem Jahr 2006.
Das Gesetz ist schon sehr alt.
Es braucht dringend eine Änderung.
Das Bündnis sagt: Die neue Version ist nicht gut genug.
Der neue Entwurf löst viele Probleme nicht.
Ein Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan kann noch verändert werden.
Eva Maria Andrades leitet den Anti-dis-kri-mi-nie-rungs-Verband Deutschland.
Ein Verband ist eine Gruppe von Organisationen mit gleichen Zielen.
Sie sagt: Der Entwurf ist nicht mutig genug.
Es braucht ein starkes Gesetz gegen Dis-kri-mi-nie-rung.
Kleine Korrekturen reichen nicht aus.
Eine Korrektur bedeutet: Etwas wird verbessert.
Fehler oder Schwächen werden behoben.
Der Entwurf hat einige gute Punkte.
Schwangere Frauen sollen besser geschützt werden.
Schwanger bedeutet: In dem Bauch einer Frau wächst ein Baby.
Schutz vor sexueller Be-läs-ti-gung soll besser werden.
Sexuelle Be-läs-ti-gung bedeutet: Jemand wird auf unangenehme Weise angefasst oder angesprochen.
Betroffene sollen mehr Zeit bekommen.
Sie können dann ihre Rechte einfordern.
Aber es gibt noch große Lücken im Entwurf.
Eine Lücke bedeutet: Etwas Wichtiges fehlt.
Zum Beispiel fehlt ein Schutz, der da sein sollte.
Nicht alle Menschen werden gleich gut geschützt.
Der Schutz vor Dis-kri-mi-nie-rung durch Behörden fehlt noch.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Das hält das Bündnis für ein großes Problem.
Es gibt auch die Anti-dis-kri-mi-nie-rungs-Stelle des Bundes.
Diese Stelle hilft Menschen bei Dis-kri-mi-nie-rung.
Der Entwurf will diese Stelle stärken.
Das ist grundsätzlich gut.
Aber das Bündnis sagt: Es reicht noch nicht.
Die Stelle braucht mehr Rechte und mehr Geld.
Das Bündnis fordert jetzt Verbesserungen am Entwurf.
Eine Forderung bedeutet: Jemand verlangt, dass etwas geändert wird.
Das Bündnis stellt folgende Forderungen:
- Menschen sollen leichter gemeinsam klagen können.
- Klagen bedeutet: Jemand geht vor Gericht. Ein Richter soll entscheiden, ob ihm Unrecht getan wurde.
- Betroffene sollen länger Zeit haben für Klagen.
- Auch Behörden dürfen nicht dis-kri-mi-nie-ren.
- Mehr Menschen sollen Schutz bekommen.
- Zum Beispiel Menschen wegen ihrer Sprache oder ihres Körper-Gewichts.
- Die Anti-dis-kri-mi-nie-rungs-Stelle braucht mehr Rechte und Un-ab-hän-gig-keit.
- Un-ab-hän-gig-keit bedeutet: Du entscheidest selbst. Niemand sagt dir, was du machen musst.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt. Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. "Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich", betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Der Gesetzentwurf enthalte nur punktuelle Verbesserungen. Dazu gehöre zum Beispiel ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung sowie bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Außerdem sollen Betroffene künftig mehr Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Zentrale Defizite – insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung - würden nicht ausreichend adressiert. Auch wichtige Reformanliegen wie die Gleichstellung aller Diskriminierungsmerkmale im Zivilrecht und der umfassende Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen fehlten weiterhin.
„Die vorgesehene Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist grundsätzlich positiv, greift jedoch zu kurz und setzt die Vorgaben der EU nicht vollständig um. Ohne weiterreichende Befugnisse wie Untersuchungsrechte, einer vollständigen Unabhängigkeit und ausreichenden Ressourcen wird sie ihre Wirkung nicht voll entfalten können“, heißt es vonseiten des Bündnis. Das Bündnis AGG Reform ‑ Jetzt! fordert daher im parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen. Dazu zählen insbesondere:
- eine deutliche Stärkung der Rechtsdurchsetzung, etwa durch kollektive Klagemöglichkeiten und längere Fristen,
- Schutz auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen,
- die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf den sozialen Status, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, einer chronischen Erkrankung, des Körpergewichts und der familiären Fürsorgeverantwortung.
- mehr Kompetenzen, Unabhängigkeit und eine bessere Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sowie eine konsequente und ambitionierte Umsetzung europäischer Vorgaben.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt. Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. "Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich", betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Der Gesetzentwurf enthalte nur punktuelle Verbesserungen. Dazu gehöre zum Beispiel ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung sowie bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Außerdem sollen Betroffene künftig mehr Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Zentrale Defizite – insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung - würden nicht ausreichend adressiert. Auch wichtige Reformanliegen wie die Gleichstellung aller Diskriminierungsmerkmale im Zivilrecht und der umfassende Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen fehlten weiterhin.
„Die vorgesehene Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist grundsätzlich positiv, greift jedoch zu kurz und setzt die Vorgaben der EU nicht vollständig um. Ohne weiterreichende Befugnisse wie Untersuchungsrechte, einer vollständigen Unabhängigkeit und ausreichenden Ressourcen wird sie ihre Wirkung nicht voll entfalten können“, heißt es vonseiten des Bündnis. Das Bündnis AGG Reform ‑ Jetzt! fordert daher im parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen. Dazu zählen insbesondere:
- eine deutliche Stärkung der Rechtsdurchsetzung, etwa durch kollektive Klagemöglichkeiten und längere Fristen,
- Schutz auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen,
- die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf den sozialen Status, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, einer chronischen Erkrankung, des Körpergewichts und der familiären Fürsorgeverantwortung.
- mehr Kompetenzen, Unabhängigkeit und eine bessere Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sowie eine konsequente und ambitionierte Umsetzung europäischer Vorgaben.




