Berlin (kobinet)
Am 6. Mai 2026 hat das Bundes-Kabinett etwas beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung.
Das Bundes-Kabinett hat eine Reform beschlossen.
Eine Reform ist eine Änderung.
Etwas Altes wird verbessert.
Es geht um das Allgemeine Gleich-behandlungs-Gesetz.
Dieses Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Dis-kriminierung.
Dis-kriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Das passiert zum Beispiel wegen ihres Geschlechts.
Oder wegen ihrer Herkunft.
Das AGG soll das verhindern.
Alexander Vogt ist Mitglied beim LSVD⁺.
Der LSVD⁺ ist ein Verband für queere Menschen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Queere Menschen sind zum Beispiel schwule oder lesbische Menschen.
Alexander Vogt sagt: Das neue Gesetz reicht nicht aus.
Es verbessert den Schutz nur an wenigen Stellen.
Es gibt einen Koalitions-Vertrag.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Darin stehen Regeln für die Zusammen-Arbeit.
Das Versprechen aus dem Koalitions-Vertrag wird nicht erfüllt.
Der LSVD⁺ ist Teil des Bündnisses AGG Reform – Jetzt!
Ein Bündnis ist eine Gruppe mit einem gemeinsamen Ziel.
In diesem Bündnis sind über 100 Organisationen.
Das Bündnis fordert: Die Lücken im Gesetz müssen geschlossen werden.
Diese Lücken sind seit Jahren bekannt.
Was ändert sich mit dem neuen Entwurf?
Ein Entwurf ist ein erster Plan für ein Gesetz.
Er kann noch geändert werden.
Schwangere Frauen werden besser geschützt.
Auch bei sexueller Belästigung gibt es mehr Schutz.
Sexuelle Belästigung bedeutet: Jemand wird ungewollt angefasst.
Dis-kriminierung wegen des Geschlechts ist öfter verboten.
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes heißt kurz: ADS.
Die ADS ist ein Amt des Bundes.
Es hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Die ADS soll künftig bei Streit vermitteln können.
Streit bedeutet: 2 oder mehr Personen sind sich nicht einig.
Die ADS soll auch Menschen vor Gericht begleiten dürfen.
Aber die ADS bekommt keine eigenen Entscheidungs-Befugnisse.
Entscheidungs-Befugnisse bedeutet: die Macht, selbst zu entscheiden.
Bisher mussten Betroffene Dis-kriminierung innerhalb von 2 Monaten melden.
Betroffene sind Menschen, denen etwas Schlechtes passiert ist.
Das ändert sich nun auf 4 Monate.
Das ist eine kleine Verbesserung.
Aber der LSVD⁺ findet: 4 Monate sind immer noch zu wenig.
Bei anderen Rechts-Ansprüchen hat man 3 Jahre Zeit.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet: Du hast das Recht, etwas zu fordern.
Was fehlt noch im neuen Gesetz?
Der soziale Status schützt Menschen noch nicht.
Sozialer Status bedeutet: ob jemand arm oder reich ist.
Auch Pflege-Verantwortung für Familie ist kein Schutz-Grund.
Pflege-Verantwortung bedeutet: jemand kümmert sich um einen anderen Menschen.
Öffentliche Stellen wie Ämter fallen nicht unter das AGG.
Menschen mit Behinderungen werden nicht ausreichend geschützt.
Der LSVD⁺ fordert außerdem ein Verbands-Klage-Recht.
Das Verbands-Klage-Recht bedeutet: Ein Verband darf vor Gericht gehen.
Er kann das für viele betroffene Menschen tun.
Das fehlt im aktuellen Entwurf vollständig.
Zum Weiter-Lesen:
Der LSVD⁺ ist ein Bürger-Rechts-Verband.
Ein Bürger-Rechts-Verband kämpft dafür, dass alle Menschen fair behandelt werden.
Er vertritt lesbische, schwule, bisexuelle und trans Menschen.
Bisexuell bedeutet: Ein Mensch kann sich in Frauen und in Männer verlieben.
Auch inter-geschlechtliche und weitere queere Menschen gehören dazu.
Inter-geschlechtlich bedeutet: Eine Person ist weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich geboren.
Der LSVD⁺ setzt sich für Gleich-berechtigung ein.
Gleich-berechtigung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Der LSVD⁺ spricht mit Politik und Medien.
Der LSVD⁺ spricht auch mit dem Bundes-Tag.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Am 6. Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine kleine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Aus mittlerweile 20 Jahren Praxiserfahrung mit dem Gesetz sind seine Schwächen hinlänglich bekannt: Es schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche, und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt kommentiert den Gesetzentwurf wie folgt: "Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat vor einem Jahr unter der Überschrift 'AGG-Reform' noch deutliche Worte gefunden: 'Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.' Der nun beschlossene Entwurf der Bundesregierung bleibt klar hinter diesem Versprechen zurück und verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell."
Als Mitglied des Bündnisses AGG Reform–Jetzt!, ein Zusammenschluss von über 100 Organisationen, weist der LSVD⁺ auf die umfassenden Forderungen für die Reform des AGG hin. „Für ein wirksames Antidiskriminierungsrecht braucht es den Mut, die seit Jahren bekannten Lücken endlich zu schließen!“
Hintergrund:
Der deutsche Diskriminierungsschutz ist einer der schwächsten in Europa. Der nun vorliegende Reformentwurf setzt nun allenfalls (und sehr spät) unionsrechtliche Mindestvorgaben um. Dazu gehört etwa die Ausweitung des Schutzes vor Benachteiligung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei sexueller Belästigung auf den zivilrechtlichen Rechtsverkehr. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sollen nicht mehr nur bei „Massengeschäften“ verboten sein.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll ein Schlichtungsverfahren durchführen können und die Möglichkeit einer Beistandschaft in Gerichtsverfahren erhalten. Auch damit werden lediglich zwingende europäische Vorgaben, die sogenannten Equality Bodies-Richtlinien, umgesetzt. Untersuchungs- und auch Entscheidungsbefugnisse, wie in den Richtlinien vorgesehen, räumt der Entwurf der ADS allerdings nicht ein. Um unabhängig Betroffene zu unterstützen muss die ADS ausreichend ausgestattet und finanziert werden.
Die Frist für die förmliche Geltendmachung einer Diskriminierung nach dem AGG soll leicht von zwei auf vier Monate angehoben werden. Es dauert, bis eine Person realisiert hat, dass sie zum Beispiel von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Vermieterin aufgrund ihrer sexuellen Identität oder ihres Geschlechts diskriminiert wurde, sie sich Beratung gesucht und Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung beschritten hat. Vier Monate sind besser als zwei, aber immer noch viel zu wenig. Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt aus gutem Grund drei Jahre.
Nach wie vor fehlen wesentliche Diskriminierungskategorien wie der soziale Status oder die Übernahme familiärer Fürsorgeverantwortung sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Stellen. Das Fehlen von angemessenen Vorkehrungen, die die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, muss ausdrücklich als Benachteiligung gewertet werden.
„Diskriminierung ist nicht nur individuell, sondern vor allem strukturell zu verstehen. Als Antidiskriminierungsverband fordern wir daher weiterhin die Einführung einer Prozessstandschaft und eines Verbandsklagerechts, um immer wieder auftretenden Diskriminierungslagen zu begegnen. Eine solche Stärkung der Zivilgesellschaft und damit einzelner von Diskriminierung Betroffener fehlt im vorliegenden Entwurf vollständig“, heißt es vom LSVD⁺.
Zum Weiterlesen:
Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen, a_spec sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIAQ*). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTIAQ* als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Wir sind präsent in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik. Der LSVD⁺ nimmt Stellung und wird angehört, wenn die Belange von LSBTIAQ* berührt sind: von der Bundesregierung, vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht“, teilte der Verband mit.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Am 6. Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine kleine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Aus mittlerweile 20 Jahren Praxiserfahrung mit dem Gesetz sind seine Schwächen hinlänglich bekannt: Es schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche, und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt kommentiert den Gesetzentwurf wie folgt: "Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat vor einem Jahr unter der Überschrift 'AGG-Reform' noch deutliche Worte gefunden: 'Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.' Der nun beschlossene Entwurf der Bundesregierung bleibt klar hinter diesem Versprechen zurück und verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell."
Als Mitglied des Bündnisses AGG Reform–Jetzt!, ein Zusammenschluss von über 100 Organisationen, weist der LSVD⁺ auf die umfassenden Forderungen für die Reform des AGG hin. „Für ein wirksames Antidiskriminierungsrecht braucht es den Mut, die seit Jahren bekannten Lücken endlich zu schließen!“
Hintergrund:
Der deutsche Diskriminierungsschutz ist einer der schwächsten in Europa. Der nun vorliegende Reformentwurf setzt nun allenfalls (und sehr spät) unionsrechtliche Mindestvorgaben um. Dazu gehört etwa die Ausweitung des Schutzes vor Benachteiligung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei sexueller Belästigung auf den zivilrechtlichen Rechtsverkehr. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sollen nicht mehr nur bei „Massengeschäften“ verboten sein.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll ein Schlichtungsverfahren durchführen können und die Möglichkeit einer Beistandschaft in Gerichtsverfahren erhalten. Auch damit werden lediglich zwingende europäische Vorgaben, die sogenannten Equality Bodies-Richtlinien, umgesetzt. Untersuchungs- und auch Entscheidungsbefugnisse, wie in den Richtlinien vorgesehen, räumt der Entwurf der ADS allerdings nicht ein. Um unabhängig Betroffene zu unterstützen muss die ADS ausreichend ausgestattet und finanziert werden.
Die Frist für die förmliche Geltendmachung einer Diskriminierung nach dem AGG soll leicht von zwei auf vier Monate angehoben werden. Es dauert, bis eine Person realisiert hat, dass sie zum Beispiel von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Vermieterin aufgrund ihrer sexuellen Identität oder ihres Geschlechts diskriminiert wurde, sie sich Beratung gesucht und Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung beschritten hat. Vier Monate sind besser als zwei, aber immer noch viel zu wenig. Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt aus gutem Grund drei Jahre.
Nach wie vor fehlen wesentliche Diskriminierungskategorien wie der soziale Status oder die Übernahme familiärer Fürsorgeverantwortung sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Stellen. Das Fehlen von angemessenen Vorkehrungen, die die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, muss ausdrücklich als Benachteiligung gewertet werden.
„Diskriminierung ist nicht nur individuell, sondern vor allem strukturell zu verstehen. Als Antidiskriminierungsverband fordern wir daher weiterhin die Einführung einer Prozessstandschaft und eines Verbandsklagerechts, um immer wieder auftretenden Diskriminierungslagen zu begegnen. Eine solche Stärkung der Zivilgesellschaft und damit einzelner von Diskriminierung Betroffener fehlt im vorliegenden Entwurf vollständig“, heißt es vom LSVD⁺.
Zum Weiterlesen:
Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen, a_spec sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIAQ*). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTIAQ* als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Wir sind präsent in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik. Der LSVD⁺ nimmt Stellung und wird angehört, wenn die Belange von LSBTIAQ* berührt sind: von der Bundesregierung, vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht“, teilte der Verband mit.




