ERFURT (kobinet)
Am 5. Mai ist der Europa-weite Protest-Tag.
An diesem Tag geht es um Gleich-Stellung.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Der Thüringer Landes-Beauftragte fordert mehr Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Ein Landes-Beauftragter setzt sich für Menschen in einem Bundes-Land ein.
Es gibt Gesetze für die Gleich-Stellung.
Aber es gibt noch viele Probleme.
Das gilt auch in Thüringen.
Die Probleme zeigen sich in Schule und Arbeit.
Auch bei Barriere-Freiheit und Teilhabe gibt es Probleme.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Viele Kinder mit Behinderungen gehen nicht in normale Schulen.
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen zusammen.
Kein Kind wird ausgeschlossen.
Die Hilfe für Kinder mit Behinderungen ist oft nicht sicher.
Zum Beispiel fehlt oft eine Schul-Begleitung.
Schul-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft dem Kind in der Schule.
Die nötige Ausstattung fehlt an vielen Schulen.
Auch auf dem Arbeits-Markt gibt es Probleme.
Der Arbeits-Markt zeigt, wie Menschen Arbeit suchen und finden.
Viele Menschen mit Behinderungen finden keine normale Arbeit.
Manche arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Der Wechsel von der Werkstatt in eine normale Firma klappt selten.
Firmen brauchen bessere Anreize.
Anreize sind Gründe und Vorteile für Firmen.
Firmen sollen Menschen mit Behinderungen einstellen.
Dafür braucht es weniger Bürokratie.
Bürokratie bedeutet: Viele Formulare und Regeln bei einer Behörde.
Es braucht verlässliche Unterstützung für Firmen und Mitarbeiter.
Die Hürden für Ausbildungen sollen sinken.
Das gilt zum Beispiel für den Ausbilder-Nachweis.
Ein Ausbilder-Nachweis zeigt: Diese Person darf andere ausbilden.
Das gilt auch für das REZA-Zertifikat.
Das REZA-Zertifikat zeigt: Diese Person kann Menschen mit Behinderungen ausbilden.
Ein wichtiges Thema ist die Barriere-Freiheit.
Das gilt für öffentliche Plätze und Gebäude.
Das gilt auch für das Internet.
Der Landes-Beauftragte fordert mehr barrierefreie Bus- und Bahn-Angebote.
Auch Behörden müssen für alle zugänglich sein.
Mehr Barriere-Freiheit spart langfristig Geld.
Menschen können länger zu Hause wohnen.
Teure Pflege-Einrichtungen werden seltener gebraucht.
Pflege-Einrichtungen sind Orte, wo Menschen rund um die Uhr betreut werden.
Das spart der Gesellschaft viel Geld.
Gerade wird viel über Spar-Maßnahmen gesprochen.
Spar-Maßnahmen bedeutet: Es wird weniger Geld ausgegeben.
Manche Angebote werden gekürzt.
Der Landes-Beauftragte warnt davor, bei Hilfe-Leistungen zu sparen.
Hilfe-Leistungen sind Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen.
Teilhabe darf nicht vom Geld abhängen.
Wer heute spart, zahlt morgen mehr.
Erreichte Fortschritte bei der Inklusion gehen sonst verloren.
Fortschritte bedeutet: Dinge wurden besser.
Es gab gute Veränderungen.
Deutschland hat die UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Diese Rechte müssen umgesetzt werden.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst wählen, welche Hilfe sie bekommen.
Ihre Wünsche müssen gehört werden.
Es braucht mehr Angebote dort, wo sie gebraucht werden.

Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) entschlossene Maßnahmen zur Stärkung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe. Trotz bestehender gesetzlicher Grundlagen bestehen weiterhin erhebliche strukturelle Defizite – auch in Thüringen. Zentrale Herausforderungen zeigen sich insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktintegration, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver Bildung ist vielerorts noch nicht gewährleistet. Unterstützungsleistungen wie Schulbegleitung stehen unter Druck, während gleichzeitig die notwendige Infrastruktur nicht flächendeckend ausgebaut ist.
Auch auf dem Arbeitsmarkt bleibt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen nur in seltensten Fällen. „Es bedarf gezielter Anreize für Unternehmen“, so der Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, „einer Reduzierung der Bürokratie sowie verlässlicher Unterstützungsstrukturen, um inklusive Beschäftigung nachhaltig zu stärken. Zudem müssen die Hürden bei der Vorweisung notwendiger Qualifikationen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen – insbesondere hinsichtlich der Ausbildereignung und des REZA-Zertifikats – deutlich gesenkt werden, um Barrieren für Betriebe und Fachkräfte abzubauen.“
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Barrierefreiheit – sowohl im öffentlichen Raum als auch im digitalen Bereich. Der Landesbeauftragte fordert den Ausbau barrierefreier Mobilität, der Zugang zu Verwaltungsleistungen sowie die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Dabei muss klargestellt werden, dass eine konsequentere Barrierefreiheit langfristig Folgekosten reduziert. Erhebliche Einsparungen werden insbesondere dadurch erzielt, dass Menschen länger in ihrem eigenen Zuhause leben können und eine kostspielige Betreuung in stationären Versorgungsstrukturen vermieden oder deutlich hinausgezögert wird.
Vor dem Hintergrund aktueller finanzpolitischer Diskussionen warnt der Landesbeauftragte ausdrücklich vor Einschnitten bei individuellen Teilhabeleistungen. „Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Einsparungen an zentralen Unterstützungsleistungen führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten und gefährden die erreichten Fortschritte der Inklusion.“
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss konsequent weiterverfolgt werden. Dazu gehört, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu sichern, individuelle Unterstützungsansprüche zu gewährleisten und gleichzeitig infrastrukturelle Angebote bedarfsgerecht auszubauen.

Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) entschlossene Maßnahmen zur Stärkung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe. Trotz bestehender gesetzlicher Grundlagen bestehen weiterhin erhebliche strukturelle Defizite – auch in Thüringen. Zentrale Herausforderungen zeigen sich insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktintegration, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver Bildung ist vielerorts noch nicht gewährleistet. Unterstützungsleistungen wie Schulbegleitung stehen unter Druck, während gleichzeitig die notwendige Infrastruktur nicht flächendeckend ausgebaut ist.
Auch auf dem Arbeitsmarkt bleibt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen nur in seltensten Fällen. „Es bedarf gezielter Anreize für Unternehmen“, so der Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, „einer Reduzierung der Bürokratie sowie verlässlicher Unterstützungsstrukturen, um inklusive Beschäftigung nachhaltig zu stärken. Zudem müssen die Hürden bei der Vorweisung notwendiger Qualifikationen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen – insbesondere hinsichtlich der Ausbildereignung und des REZA-Zertifikats – deutlich gesenkt werden, um Barrieren für Betriebe und Fachkräfte abzubauen.“
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Barrierefreiheit – sowohl im öffentlichen Raum als auch im digitalen Bereich. Der Landesbeauftragte fordert den Ausbau barrierefreier Mobilität, der Zugang zu Verwaltungsleistungen sowie die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Dabei muss klargestellt werden, dass eine konsequentere Barrierefreiheit langfristig Folgekosten reduziert. Erhebliche Einsparungen werden insbesondere dadurch erzielt, dass Menschen länger in ihrem eigenen Zuhause leben können und eine kostspielige Betreuung in stationären Versorgungsstrukturen vermieden oder deutlich hinausgezögert wird.
Vor dem Hintergrund aktueller finanzpolitischer Diskussionen warnt der Landesbeauftragte ausdrücklich vor Einschnitten bei individuellen Teilhabeleistungen. „Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Einsparungen an zentralen Unterstützungsleistungen führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten und gefährden die erreichten Fortschritte der Inklusion.“
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss konsequent weiterverfolgt werden. Dazu gehört, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu sichern, individuelle Unterstützungsansprüche zu gewährleisten und gleichzeitig infrastrukturelle Angebote bedarfsgerecht auszubauen.




