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Teilhabe stärken – Rückschritte verhindern

Flagge Bundesland Thüringen
Flagge Bundesland Thüringen
Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland

ERFURT (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) entschlossene Maßnahmen zur Stärkung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe. Trotz bestehender gesetzlicher Grundlagen bestehen weiterhin erhebliche strukturelle Defizite – auch in Thüringen. Zentrale Herausforderungen zeigen sich insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktintegration, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver Bildung ist vielerorts noch nicht gewährleistet. Unterstützungsleistungen wie Schulbegleitung stehen unter Druck, während gleichzeitig die notwendige Infrastruktur nicht flächendeckend ausgebaut ist.

Auch auf dem Arbeitsmarkt bleibt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen nur in seltensten Fällen. „Es bedarf gezielter Anreize für Unternehmen“, so der Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, „einer Reduzierung der Bürokratie sowie verlässlicher Unterstützungsstrukturen, um inklusive Beschäftigung nachhaltig zu stärken. Zudem müssen die Hürden bei der Vorweisung notwendiger Qualifikationen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen – insbesondere hinsichtlich der Ausbildereignung und des REZA-Zertifikats – deutlich gesenkt werden, um Barrieren für Betriebe und Fachkräfte abzubauen.“

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Barrierefreiheit – sowohl im öffentlichen Raum als auch im digitalen Bereich. Der Landesbeauftragte fordert den Ausbau barrierefreier Mobilität, der Zugang zu Verwaltungsleistungen sowie die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Dabei muss klargestellt werden, dass eine konsequentere Barrierefreiheit langfristig Folgekosten reduziert. Erhebliche Einsparungen werden insbesondere dadurch erzielt, dass Menschen länger in ihrem eigenen Zuhause leben können und eine kostspielige Betreuung in stationären Versorgungsstrukturen vermieden oder deutlich hinausgezögert wird.

Vor dem Hintergrund aktueller finanzpolitischer Diskussionen warnt der Landesbeauftragte ausdrücklich vor Einschnitten bei individuellen Teilhabeleistungen. „Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Einsparungen an zentralen Unterstützungsleistungen führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten und gefährden die erreichten Fortschritte der Inklusion.“

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss konsequent weiterverfolgt werden. Dazu gehört, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu sichern, individuelle Unterstützungsansprüche zu gewährleisten und gleichzeitig infrastrukturelle Angebote bedarfsgerecht auszubauen.