
Foto: Julia Lippert
Berlin (kobinet) Daniel Pruras, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Gesundheit, hält 2017 folgendes zu der Tatsache der Rechtmäßigkeit medizinischer Zwangsmaßnahmen in Versorgungssystemen weltweit fest:
„Die Realität in vielen Ländern sieht so aus, dass es keine Alternativen gibt und die Abhängigkeit von der Anwendung von Zwang das Ergebnis eines systematischen Versagens beim Schutz der Rechte des Einzelnen ist.“ (ÜdA, A/HRC/35/21, 2017, Abs. 64, S. 15)
Dass es keine Alternativen gibt, stimmt so nicht ganz. Genauer genommen finden selbst wissenschaftlich bewiesene Alternativen nicht ausreichend in die Praxis. Zwang allerdings als ein Versagen des Systems beim Schutz der*des Einzelnen zu verstehen, sollte dazu aufrütteln, Versorgungsansätze, die Zwang als Option zulassen oder Zwang sogar, wie z.B. in Deutschland, als Schutz deklarieren (1 BvL 8/15 insbesondere Rn. 67ff), grundsätzlich zu hinterfragen.







































