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Berlin (kobinet) Mit einer gut einstündigen Debatte wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung und Anträge zur Barrierefreiheit einzelner Fraktionen heute am 7. Mai 2026 in den Bundestag eingebracht. Nun geht es mit den Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, einer Anhörung, einer weiteren Ausschusberatung und letztendlich mit der Abstimmung im Bundestag weiter. Die Debatte, die von engagierten behinderten Menschen auf der Bühne und Protestierenden vor dem Reichstag verfolgt wurde, bot keine Überraschungen. Sie bot auch kaum eine Orientierung, was die Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret und abgestimmt verändern wollen. So werden die Betroffenen angesichts dieses schlechten Gesetzentwurfs weiterhin im Dunkeln darüber gelassen, ob sie ernsthafte Chancen bekommen, barrierefreier teilhaben zu können, vor allem bei Angeboten von Unternehmen in der Privatwirtschaft, wie Wiebke Schär von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in einer ersten Reaktion nach der Debatte den kobinet-nachrichten mitteilte.







































