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Berlin (kobinet) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Seit dem 15. November 1994 steht dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dass diese Ergänzung des Grundgesetzes mit vielen Aktivitäten über Jahre hinweg erstritten werden musste, darüber berichtet H.-Günter Heiden im Rahmen eines Vortrags beim Deutschen Institut für Menschenrechte am 15. November 2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr. Der Vortrag wird mit Deutscher Gebärdensprache, Schriftmittlung und Übersetzung in Leichte Sprache begleitet und online übertragen.









































