Berlin (kobinet)
Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundes-Regierung.
Ein Beauftragter ist eine Person.
Diese Person hat eine besondere Aufgabe.
Andere Menschen haben der Person diese Aufgabe gegeben.
Jürgen Dusel hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die deutsche Regierung.
Er kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Jürgen Dusel sagt: Es gibt ein großes Problem.
Seit über einem Jahr können Assistenz-Hunde nicht geprüft werden.
Assistenz-Hunde sind besonders trainierte Hunde.
Die Hunde helfen Menschen mit Behinderungen.
Die Hunde können zum Beispiel führen.
Die Hunde können auch Sachen bringen.
Die Hunde lernen das in einer besonderen Ausbildung.
Das bedeutet: Hunderte Menschen mit Behinderung bekommen keine Hilfe.
Diese Menschen brauchen dringend einen Assistenz-Hund.
Jürgen Dusel hat das Problem auf Facebook erklärt.
Er schreibt: Die Ausbildungs-Stätten für Assistenz-Hunde können nicht zertifiziert werden.
Ausbildungs-Stätten sind Orte zum Lernen.
Dort lernen Menschen einen Beruf.
Oder Menschen lernen besondere Fähigkeiten.
Es gibt Lehrer und Räume zum Üben.
Zertifiziert bedeutet: Eine Stelle prüft die Ausbildungs-Stätte.
Zertifiziert bedeutet: geprüft und für gut befunden.
Eine Fach-Person hat etwas kontrolliert.
Die Fach-Person sagt: Das ist richtig und gut.
Dafür gibt es einen Beweis auf Papier.
Die Stelle sagt dann: Diese Ausbildungs-Stätte ist gut.
Ohne Zertifikat darf die Ausbildungs-Stätte keine Hunde ausbilden.
Ein Zertifikat ist ein besonderes Papier.
Das Zertifikat beweist: Eine Person kann etwas gut.
Oder eine Sache ist in Ordnung.
Das Papier kommt von Fach-Leuten.
Und ohne Ausbildung gibt es keine Prüfung für den Hund.
Das Gesetz sagt: Ein Assistenz-Hund muss geprüft werden.
Der Hund muss in einer zertifizierten Ausbildungs-Stätte lernen.
Nur dann darf der Hund als Assistenz-Hund arbeiten.
Aber es gibt keine zertifizierten Ausbildungs-Stätten.
Deshalb können keine Hunde geprüft werden.
Das ganze System funktioniert nicht.
Jürgen Dusel fordert eine schnelle Lösung.
Das BMAS muss die Assistenz-Hunde-Verordnung umsetzen.
BMAS bedeutet: Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundes-Ministerium ist ein wichtiges Amt in Deutschland.
Ein Minister oder eine Ministerin leitet das Amt.
Das Bundes-Ministerium macht Gesetze für ganz Deutschland.
Eine Verordnung ist ein Gesetz über Assistenz-Hunde.
Die Verordnung sagt: Wo dürfen die Hunde mit?
Was müssen die Hunde können?
Wer darf die Hunde ausbilden?
Dann können Menschen ihre Assistenz-Hunde wieder prüfen lassen.
Es muss auch klar sein: Wo dürfen Hunde ausgebildet werden?
Das muss gelten bis es wieder Zertifikate gibt.
Seit Januar 2025 gibt es eine neue Regel.
Assistenz-Hunde müssen ein Abzeichen tragen.
Ein Abzeichen ist ein kleines Schild.
Das Abzeichen wird am Hund befestigt.
Das Abzeichen zeigt: Das ist ein besonderer Hund.
Das Abzeichen zeigt: Das ist ein Assistenz-Hund.
Nur dann darf der Hund überall mit rein.
Das steht im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Menschen können auch einen Assistenz-Hunde-Ausweis haben.
Ein Ausweis ist ein wichtiges Papier.
Der Assistenz-Hunde-Ausweis zeigt: Das ist ein echter Assistenz-Hund.
Mit dem Ausweis darf der Hund überall mit.
Zum Beispiel in Geschäfte oder in Busse.
Aber: Das Abzeichen und der Ausweis gibt es nur nach der Prüfung.
Ohne Prüfung gibt es kein Abzeichen und keinen Ausweis.
Deshalb können die Hunde nicht als Assistenz-Hunde arbeiten.
Jürgen Dusel betont: Das muss sich schnell ändern.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) "Seit mehr als einem Jahr können Assistenzhunde nicht geprüft werden – dadurch stehen Hunderte Menschen mit Behinderung, die dringend einen Assistenzhund benötigen, ohne Unterstützung da." Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, aufmerksam gemacht und eine schnelle Lösung gefordert. Zum Hintergrund schreibt Jürgen Dusel auf Facebook: "Derzeit kann keine Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde erfolgen. Nach geltendem Recht ist eine Prüfung jedoch nur möglich, wenn der Hund in einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet wurde! Das heißt: Ohne Ausbildung in der zertifizierten Ausbildungsstätte gibt es keine Prüfung und damit auch keine Zulassung als Assistenzhund. Die ganze Zulassung liegt brach!"
„Was fehlt? Die Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) muss jetzt endlich vom BMAS weiterverfolgt werden, damit die Menschen, die ihren Assistenzhund prüfen lassen wollen, dies wieder tun können. Außerdem muss klar geregelt sein, bei welchen Ausbildungsstätten ein Assistenzhund ausgebildet werden darf, solange eine Zertifizierung nicht möglich ist. In der AHundV ist übrigens auch festgelegt, dass ausgebildete Assistenzhunde bereits seit Januar 2025 ein Abzeichen tragen müssen, wenn ihre Zutrittsrechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelten sollen. Wer seinen Assistenzhund nicht sichtbar kennzeichnen möchte, kann stattdessen einen Assistenzhundeausweis mitführen. Aber auch das ist nur nach erfolgreicher Prüfung möglich“, betont Jürgen Dusel.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) "Seit mehr als einem Jahr können Assistenzhunde nicht geprüft werden – dadurch stehen Hunderte Menschen mit Behinderung, die dringend einen Assistenzhund benötigen, ohne Unterstützung da." Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, aufmerksam gemacht und eine schnelle Lösung gefordert. Zum Hintergrund schreibt Jürgen Dusel auf Facebook: "Derzeit kann keine Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde erfolgen. Nach geltendem Recht ist eine Prüfung jedoch nur möglich, wenn der Hund in einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet wurde! Das heißt: Ohne Ausbildung in der zertifizierten Ausbildungsstätte gibt es keine Prüfung und damit auch keine Zulassung als Assistenzhund. Die ganze Zulassung liegt brach!"
„Was fehlt? Die Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) muss jetzt endlich vom BMAS weiterverfolgt werden, damit die Menschen, die ihren Assistenzhund prüfen lassen wollen, dies wieder tun können. Außerdem muss klar geregelt sein, bei welchen Ausbildungsstätten ein Assistenzhund ausgebildet werden darf, solange eine Zertifizierung nicht möglich ist. In der AHundV ist übrigens auch festgelegt, dass ausgebildete Assistenzhunde bereits seit Januar 2025 ein Abzeichen tragen müssen, wenn ihre Zutrittsrechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gelten sollen. Wer seinen Assistenzhund nicht sichtbar kennzeichnen möchte, kann stattdessen einen Assistenzhundeausweis mitführen. Aber auch das ist nur nach erfolgreicher Prüfung möglich“, betont Jürgen Dusel.




