Berlin (kobinet)
Die Eingliederungs-Hilfe muss weiter entwickelt werden.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Das muss mit Fakten gemacht werden.
Es gibt schon gute Untersuchungen dazu.
Das BTHG bedeutet: Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es gibt ihnen mehr Rechte.
Es gab eine Bewertung von diesem Gesetz.
Die BAR bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation.
Das ist eine Gruppe von Experten.
Rehabilitation bedeutet: Etwas wieder heil machen.
Zum Beispiel nach einer Krankheit.
Die BAR hat Berichte über Teil-Habe-Verfahren geschrieben.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man darf mit-bestimmen.
Diese Berichte sind eine gute Grund-Lage.
Viele Menschen reden über hohe Kosten.
Sie sagen: Die Eingliederungs-Hilfe wird viel teurer.
Das stimmt aber nicht ganz.
Die Kosten sind seit 2018 nur wenig gestiegen.
Menschen mit Behinderungen bekommen mehr Leistungen.
Leistungen bedeutet: Hilfe vom Staat.
Zum Beispiel Geld oder Unterstützung.
Das kostet nur wenige Prozent mehr.
Prozent bedeutet: Ein Teil von 100.
Das Zeichen ist %.
Die meisten Kosten-Steigerungen haben andere Gründe:
- Die Löhne werden höher
- Alles wird teurer
- Es gibt mehr Menschen die Hilfe brauchen
- Viele Menschen werden älter
- Die Verwaltung arbeitet nicht gut
Verwaltung bedeutet: Das Amt regelt wichtige Dinge.
Zum Beispiel in der Stadt.
Prof. Dr. Sigrid Arnade hat das erklärt.
Sie hat für den Deutschen Behinderten-Rat gesprochen.
Das war bei einem Gespräch am 12. September 2024.
Das Gespräch war im Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Bundes-Ministerium bedeutet: Das ist ein Amt in Deutschland.
Da arbeiten Menschen für die Regierung.
Statement bedeutet: Eine wichtige Aussage zu einem Thema.
Jemand sagt seine Meinung öffentlich.

Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet) Eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe muss auf der Basis faktenbasierter Analysen erfolgen. Die Ergebnisse der BTHG-Evaluation und der Teilhabeverfahrensberichte der BAR bieten hierfür eine tragfähige Grundlage. Vielfach ist neuerdings von immensen Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe die Rede. Fakt ist aber, dass es bei der Eingliederungshilfe seit 2018 Kostenzuwächse, die auf Leistungserweiterungen für Menschen mit Behinderungen zurückzuführen sind, nur im einstelligen Prozentbereich gibt. Der weitaus überwiegende Teil der Kostensteigerungen ist vielmehr auf Tarifsteigerungen, die allgemeine Kostenentwicklung, steigende Fallzahlen, den demografischen Wandel und ineffektives Verwaltungshandeln zurückzuführen. Dies betonte Prof. Dr. Sigrid Arnade unter anderem in ihrem Statement für den Deutschen Behindertenrat beim Stakeholder-Gespräch mit der Kommission zur Sozialstaatsreform, das am 12. September 2024 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfand.

Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet) Eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe muss auf der Basis faktenbasierter Analysen erfolgen. Die Ergebnisse der BTHG-Evaluation und der Teilhabeverfahrensberichte der BAR bieten hierfür eine tragfähige Grundlage. Vielfach ist neuerdings von immensen Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe die Rede. Fakt ist aber, dass es bei der Eingliederungshilfe seit 2018 Kostenzuwächse, die auf Leistungserweiterungen für Menschen mit Behinderungen zurückzuführen sind, nur im einstelligen Prozentbereich gibt. Der weitaus überwiegende Teil der Kostensteigerungen ist vielmehr auf Tarifsteigerungen, die allgemeine Kostenentwicklung, steigende Fallzahlen, den demografischen Wandel und ineffektives Verwaltungshandeln zurückzuführen. Dies betonte Prof. Dr. Sigrid Arnade unter anderem in ihrem Statement für den Deutschen Behindertenrat beim Stakeholder-Gespräch mit der Kommission zur Sozialstaatsreform, das am 12. September 2024 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfand.




