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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe muss auf Basis faktenbasierter Analysen erfolgen

Dr. Sigrid Arnade in Berlin
Arnade
Foto: ISL e.V.

Berlin (kobinet) Eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe muss auf der Basis faktenbasierter Analysen erfolgen. Die Ergebnisse der BTHG-Evaluation und der Teilhabeverfahrensberichte der BAR bieten hierfür eine tragfähige Grundlage. Vielfach ist neuerdings von immensen Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe die Rede. Fakt ist aber, dass es bei der Eingliederungshilfe seit 2018 Kostenzuwächse, die auf Leistungserweiterungen für Menschen mit Behinderungen zurückzuführen sind, nur im einstelligen Prozentbereich gibt. Der weitaus überwiegende Teil der Kostensteigerungen ist vielmehr auf Tarifsteigerungen, die allgemeine Kostenentwicklung, steigende Fallzahlen, den demografischen Wandel und ineffektives Verwaltungshandeln zurückzuführen. Dies betonte Prof. Dr. Sigrid Arnade unter anderem in ihrem Statement für den Deutschen Behindertenrat beim Stakeholder-Gespräch mit der Kommission zur Sozialstaatsreform, das am 12. September 2024 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfand.

Link zum vollständigen Statement von Prof. Dr. Sigrid Arnade auf der Internetseite des Deutschen Behindertenrates