
Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) „Digitale Gesundheits-Anwendungen – kurz DiGA – sind Programme, die Sie mit einem Smartphone oder Computer nutzen können. Sie sollen dabei helfen, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln. Auch bei Behinderungen und Verletzungen können sie hilfreich sein. Die Kosten für eine DiGA kann Ihre Krankenkasse übernehmen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Deshalb nennt man DiGA auch Apps auf Rezept“, darauf weist der von der Aktion Mensch betriebene Familienratgeber auf www.familienratgeber.de hin, auf dem ein Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht wurde









































