
Foto: Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden. Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind.










































