Berlin (kobinet)
Der Berliner Senat hat ein neues Gesetz geplant.
Das war am 18. Juni 2025.
Das Gesetz heißt: Lehr-Kräfte-Bildungs-Gesetz.
Das Abgeordneten-Haus entscheidet darüber.
Das passiert am 25. September 2025.
Eine Prüf-Stelle hat das Gesetz angeschaut.
Die Prüf-Stelle heißt: Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle prüft Gesetze ganz genau.
Sie schaut: Sind die Rechte von Menschen mit Behinderung beachtet?
Die Prüf-Stelle gehört zum Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Menschen-Rechte sind Rechte, die alle Menschen haben.
Die Prüf-Stelle schaut: Passt das Gesetz zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Ezgi Aydınlık arbeitet bei der Prüf-Stelle.
Sie sagt: Wir haben das Gesetz schon 2013 geprüft.
Damals haben wir Verbesserungs-Vorschläge gemacht.
Aber Berlin hat die Vorschläge nicht umgesetzt.
Das jetzige Gesetz ist schlecht für inklusive Bildung.
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen zusammen.
Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung gehen in die gleiche Schule.
Jedes Kind bekommt die Hilfe, die es braucht.
Lehrer müssen besser ausgebildet werden
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt in Artikel 24:
Berlin muss alle Lehrer gut schulen.
Die Lehrer sollen lernen: Wie unterrichte ich Kinder mit Behinderung?
Sie sollen verschiedene Hilfs-Mittel kennen.
Zum Beispiel: Andere Arten der Kommunikation.
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Aber Befragungen von Lehrern zeigen:
2 von 3 Lehrern fühlen sich schlecht vorbereitet.
Sie können nicht gut inklusiv unterrichten.
Der Verband Bildung und Erziehung hat das 2025 heraus-gefunden.
Besonders schlimm ist es an weiter-führenden Schulen in Berlin.
Weiter-führende Schulen sind Schulen nach der Grund-Schule.
Dort fehlen gut ausgebildete Lehrer.
Viele Schüler mit Behinderung bekommen deshalb keinen Unterricht.
Oder sie bekommen zu wenig Unterricht.
Ezgi Aydınlık erklärt:
Oft werden Schüler von der Schule ausgeschlossen.
Die Schule sagt: Das Kind verhält sich schlecht.
Aber das stimmt nicht.
Das Problem ist: Die Schule hat nicht genug Hilfe.
Jedes Kind braucht die richtige Unterstützung
Eltern-Gruppen und Vereine berichten:
In Berliner Schulen fehlt oft die richtige Unterstützung.
Zum Beispiel: Lern-Materialien sind nicht barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Oder: Hör-Anlagen funktionieren nicht richtig.
Manchmal erkennen Lehrer nicht: Dieses Kind braucht besondere Hilfe.
Deshalb müssen Lehrer lernen:
Wie erkenne ich, welche Hilfe ein Kind braucht?
Wie kann ich diese Hilfe geben?
Das nennt man: angemessene Vorkehrungen.
Angemessene Vorkehrungen sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt:
Wenn ein Kind keine angemessene Vorkehrung bekommt, ist das Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Das Berliner Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz sagt das auch.
Lehrer-Ausbildung muss Menschen-Rechte beachten
Befragungen und Berichte zeigen:
In Berlin muss sich viel ändern für inklusive Bildung.
Schulen brauchen mehr Geld und mehr Personal.
Aber besonders wichtig ist: Lehrer brauchen bessere Ausbildung.
Das Lehr-Kräfte-Bildungs-Gesetz muss klare Ziele haben.
Es muss sagen: Inklusive Bildung ist ein Recht.
Alle Lehrer müssen lernen:
Wie unterrichte ich Kinder mit und ohne Behinderung zusammen?
Wie arbeite ich mit anderen Fach-Kräften zusammen?
Wie gebe ich jedem Kind die richtige Unterstützung?
Wie nutze ich andere Kommunikations-Formen?
Ezgi Aydınlık sagt:
Wenn Lehrer nicht genug über Inklusion lernen, ist das schlecht.
Dann können Kinder ihr Recht auf inklusive Bildung nicht bekommen.
Das ist gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Deshalb müssen alle Lehrer in ihrer Ausbildung Inklusion lernen.
Auch Lehrer, die schon arbeiten, brauchen Fort-Bildungen.
Fort-Bildungen sind Kurse für Erwachsene.
Die Prüf-Stelle hat am 15. September 2025 konkrete Vorschläge gemacht.
Die Vorschläge zeigen: So kann Berlin das Gesetz besser machen.
Dann passt es zu den Menschen-Rechten.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2025 einen Entwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorgelegt. Über diesen wird das Abgeordnetenhaus voraussichtlich im kommenden Plenum am 25. September 2025 entscheiden. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte nahm dies zum Anlass, den Gesetzentwurf einer systematischen Normenprüfung zu unterziehen. Dabei werden sowohl die geplanten Änderungen als auch die bestehenden Regelungen des Lehrkräftebildungsgesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft.
Ezgi Aydınlık, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, betont dazu: „Die Monitoring-Stelle hat bereits 2013 das Berliner Lehrkräftebildungsgesetz überprüft und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese wurden jedoch nicht aufgegriffen. Auch die heute veröffentlichte Stellungnahme zeigt: Das geltende Gesetz ist ungeeignet, die rechtlichen Grundlagen für inklusive Bildung in Berlin zu verbessern. Mit der aktuellen Novelle besteht die Chance zu substanziellen Weiterentwicklungen – diese sollte unbedingt genutzt werden.“
Lehrkräftebildung als Schlüssel zur inklusiven Transformation
Gemäß Artikel 24 Absatz 4 der UN-BRK ist Berlin dazu verpflichtet, Fachkräfte auf allen Ebenen des Bildungssystems in inklusionspädagogischen Kompetenzen zu schulen. Die Schulung soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, geeignete ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sachgerecht einzusetzen.
Repräsentative Lehrkräftebefragungen verdeutlichen jedoch massive Defizite in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften für den gemeinsamen Unterricht. Eine aktuelle Lehrkräftebefragung, die der Verband Bildung und Erziehung im Jahr 2025 in Auftrag gab, bestätigt, dass sich rund zwei Drittel der Lehrkräfte in Studium und Ausbildung nicht ausreichend auf den inklusiven Unterricht vorbereitet fühlen.
Diese Problematik zeigt sich verstärkt an Berliner Sekundar- und berufsbildenden Schulen, an denen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte fehlen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Berlin, die von Nichtbeschulung oder verkürzter Beschulung betroffen sind. „Schulausschlüsse werden zwar häufig mit dem Verhalten der betroffenen Schülerinnen und Schüler begründet, beruhen jedoch in der Regel auf fehlender adäquater Unterstützung und Infrastruktur für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen“, erklärt Aydınlık.
Angemessene Vorkehrungen im Einzelfall sicherstellen
Erfahrungsberichte von Fachverbänden, Elterninitiativen und Einzelpersonen aus Berlin verdeutlichen, dass angemessene Vorkehrungen im Schulalltag häufig fehlen. Es werden vielfältige Problemlagen dokumentiert: ungeeignete oder nicht barrierefreie Lernmaterialien, unzureichende Unterstützung bei der Nutzung assistiver Technologien (zum Beispiel Höranlagen) sowie Fälle, in denen besondere Unterstützungsbedarfe nicht erkannt oder angemessen berücksichtigt werden.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Lehrkräfte darin qualifiziert werden, angemessene Vorkehrungen gemäß Absatz 2c für die Bedürfnisse des Einzelnen zu identifizieren und umzusetzen. Die Versagung angemessener Vorkehrungen stellt eine konventionswidrige Diskriminierung gemäß Artikel 5 der UN-BRK dar. Auch das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz enthält entsprechende Vorgaben.
Menschenrechtliche Ausrichtung der Lehrkräftebildung erforderlich
Die vorliegenden Befunde aus aktuellen Lehrkräftebefragungen und zivilgesellschaftlichen Verbünden zeigen deutlich, an welchen Stellschrauben für eine inklusive Beschulung in Berlin gedreht werden muss: Neben der Bereitstellung ausreichender Sach- und Personalmittel (multiprofessionelle Teams) sind inklusionspädagogische Kompetenzen des Lehrpersonals entscheidend.
Daher sollte das Lehrkräftebildungsgesetz bereits in seinen grundlegenden Zielen die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung explizit verankern und die konkreten Anforderungen inklusiver Bildung verbindlich aufnehmen. Dazu gehören die Befähigung zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen, zur multiprofessionellen Kooperation, zur Umsetzung angemessener Vorkehrungen und individueller Unterstützungsmaßnahmen sowie Kenntnisse in alternativen Kommunikationsformen.
„Fehlende inklusionsbezogene Lehrangebote verhindern die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung und stehen im Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“, stellt Aydınlık klar. „Inklusionsbezogene Kompetenzen müssen daher verbindlich in allen Ausbildungsphasen verankert und das Angebot an berufsbegleitenden Fortbildungen substanziell ausgebaut werden.“
In der am 15. September 2025 veröffentlichten Stellungnahme legt die Monitoring-Stelle konkrete Formulierungsvorschläge vor, um das Lehrkräftebildungsgesetz an die menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und die notwendige Transformation zu einem inklusiven Bildungssystem normativ abzusichern.
Weitere Informationen:
(15.09.2025) in Leichter Sprache: Viele Lehrer können Inklusion nicht gut genug

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2025 einen Entwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorgelegt. Über diesen wird das Abgeordnetenhaus voraussichtlich im kommenden Plenum am 25. September 2025 entscheiden. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte nahm dies zum Anlass, den Gesetzentwurf einer systematischen Normenprüfung zu unterziehen. Dabei werden sowohl die geplanten Änderungen als auch die bestehenden Regelungen des Lehrkräftebildungsgesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft.
Ezgi Aydınlık, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, betont dazu: „Die Monitoring-Stelle hat bereits 2013 das Berliner Lehrkräftebildungsgesetz überprüft und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese wurden jedoch nicht aufgegriffen. Auch die heute veröffentlichte Stellungnahme zeigt: Das geltende Gesetz ist ungeeignet, die rechtlichen Grundlagen für inklusive Bildung in Berlin zu verbessern. Mit der aktuellen Novelle besteht die Chance zu substanziellen Weiterentwicklungen – diese sollte unbedingt genutzt werden.“
Lehrkräftebildung als Schlüssel zur inklusiven Transformation
Gemäß Artikel 24 Absatz 4 der UN-BRK ist Berlin dazu verpflichtet, Fachkräfte auf allen Ebenen des Bildungssystems in inklusionspädagogischen Kompetenzen zu schulen. Die Schulung soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, geeignete ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sachgerecht einzusetzen.
Repräsentative Lehrkräftebefragungen verdeutlichen jedoch massive Defizite in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften für den gemeinsamen Unterricht. Eine aktuelle Lehrkräftebefragung, die der Verband Bildung und Erziehung im Jahr 2025 in Auftrag gab, bestätigt, dass sich rund zwei Drittel der Lehrkräfte in Studium und Ausbildung nicht ausreichend auf den inklusiven Unterricht vorbereitet fühlen.
Diese Problematik zeigt sich verstärkt an Berliner Sekundar- und berufsbildenden Schulen, an denen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte fehlen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Berlin, die von Nichtbeschulung oder verkürzter Beschulung betroffen sind. „Schulausschlüsse werden zwar häufig mit dem Verhalten der betroffenen Schülerinnen und Schüler begründet, beruhen jedoch in der Regel auf fehlender adäquater Unterstützung und Infrastruktur für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen“, erklärt Aydınlık.
Angemessene Vorkehrungen im Einzelfall sicherstellen
Erfahrungsberichte von Fachverbänden, Elterninitiativen und Einzelpersonen aus Berlin verdeutlichen, dass angemessene Vorkehrungen im Schulalltag häufig fehlen. Es werden vielfältige Problemlagen dokumentiert: ungeeignete oder nicht barrierefreie Lernmaterialien, unzureichende Unterstützung bei der Nutzung assistiver Technologien (zum Beispiel Höranlagen) sowie Fälle, in denen besondere Unterstützungsbedarfe nicht erkannt oder angemessen berücksichtigt werden.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Lehrkräfte darin qualifiziert werden, angemessene Vorkehrungen gemäß Absatz 2c für die Bedürfnisse des Einzelnen zu identifizieren und umzusetzen. Die Versagung angemessener Vorkehrungen stellt eine konventionswidrige Diskriminierung gemäß Artikel 5 der UN-BRK dar. Auch das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz enthält entsprechende Vorgaben.
Menschenrechtliche Ausrichtung der Lehrkräftebildung erforderlich
Die vorliegenden Befunde aus aktuellen Lehrkräftebefragungen und zivilgesellschaftlichen Verbünden zeigen deutlich, an welchen Stellschrauben für eine inklusive Beschulung in Berlin gedreht werden muss: Neben der Bereitstellung ausreichender Sach- und Personalmittel (multiprofessionelle Teams) sind inklusionspädagogische Kompetenzen des Lehrpersonals entscheidend.
Daher sollte das Lehrkräftebildungsgesetz bereits in seinen grundlegenden Zielen die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung explizit verankern und die konkreten Anforderungen inklusiver Bildung verbindlich aufnehmen. Dazu gehören die Befähigung zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen, zur multiprofessionellen Kooperation, zur Umsetzung angemessener Vorkehrungen und individueller Unterstützungsmaßnahmen sowie Kenntnisse in alternativen Kommunikationsformen.
„Fehlende inklusionsbezogene Lehrangebote verhindern die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung und stehen im Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“, stellt Aydınlık klar. „Inklusionsbezogene Kompetenzen müssen daher verbindlich in allen Ausbildungsphasen verankert und das Angebot an berufsbegleitenden Fortbildungen substanziell ausgebaut werden.“
In der am 15. September 2025 veröffentlichten Stellungnahme legt die Monitoring-Stelle konkrete Formulierungsvorschläge vor, um das Lehrkräftebildungsgesetz an die menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und die notwendige Transformation zu einem inklusiven Bildungssystem normativ abzusichern.
Weitere Informationen:
(15.09.2025) in Leichter Sprache: Viele Lehrer können Inklusion nicht gut genug




